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Ausbau der B 240 zwischen Gronau und Eschershausen in Planung

   
   
Ith-Querung (Tunnel = gelb)
     

Zum Ausbau der B 240 zwischen Eschershausen und der B 3 bei Gronau/Eime hatte die Landesregierung Anfang März zusätzliche 5 Millionen Euro für die Planung des Ith-Tunnels bewilligt (siehe unser Info vom 05.03.09). Im Oktober dieses Jahres beschlossen dann die Landkreise Holzminden und Hildesheim die gemeinsame Finanzierung der noch ausstehenden Planungskosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Am 9. Dezember unterzeichneten nun Niedersachsens Verkehrsminister Jörg Bode, Holzmindens Landrat Walter Waske und Hildesheims Landrat Reiner Wegener eine Finanzierungsvereinbarung zur Planung der so genannten Ith-Querung im Zuge der Bundesstraße 240.

Die Planungen für die 8 Maßnahmen – von der Westumgehung Eschershausens über den Ith-Tunnel bis zur Ortsumgehung Eime – sind bereits angelaufen und sollen gegen Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein. Daran schließt sich das Planfeststellungsverfahren an, in dem die Anhörung und Abwägung aller von den Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange erfolgt. Gegen den dann folgenden Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden. Der Beschluss wird erst bestandskräftig, wenn er unanfechtbar ist. Für diesen Verfahrensschritt werden weitere 2 Jahre kalkuliert, so dass mit dem ersten Spatenstich zum Tunnelbau im Jahr 2017 zu rechnen ist.

Über den Stand der Planungen informiert die Niedersächsische Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr: www.strassenbau.niedersachsen.de. Zudem kann man sich dort über den gesamten Verfahrensablauf informieren, von der Planung bis zum Bau. Der Verlauf der Ortsumgehungen sowie der Ith-Querung ist in einer Übersichtskarte dargestellt, die in besserer Auflösung auch als pdf-Datei heruntergeladen werden kann:

Übersichtskarte Baumaßnahmen B 240 / B 64 (pdf: 365 kb)
Wie der Planungskarte zu entnehmen ist, soll die Ith-Querung in direkter Linie zwischen dem westlichen Ortsrand von Capellenhagen und der Haarnadelkurve auf der Ith-Westseite verlaufen. Sofern sich im Zuge der Planungen an dem derzeitigen Trassenverlauf nichts ändert, wird der Tunnel im Bereich zwischen Wilhelm-Raabe-Klippe und Twägerstein, direkt unter den Lüerdisser Klippen durch den Berg hindurchführen. Die Tunnelsohle würde bei etwa +300,00 mNN liegen und damit rund 40 Höhenmeter unter den Felsfüßen. Dass die Felsen, bei denen es sich zudem fast ausnahmslos um geschützte Naturdenkmäler handelt, von der Maßnahme betroffen sind ist daher so gut wie ausgeschlossen. Auch dürfte der Eingriff in das FFH- und Naturschutzgebiet Ith so gering wie möglich gehalten werden. Gemäß der Naturschutzgebietsverordnung Ith (pdf: 80 kb) sind „alle Handlungen verboten, die das NSG oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern“ und Befreiungen können nur unter der Voraussetzung gewährt werden, wenn sie sich mit dem Schutzzweck vereinbar erweisen.

Nähere Informationen zum detaillierten Trassenverlauf, den mit der Maßnahme verbundenen Eingriffen in die Natur sowie etwaige Auswirkungen auf die Felsen werden spätestens mit Beginn des Planfeststellungsverfahrens bekannt werden, also etwa Ende des Jahres 2015.

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