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Bezirksregierung weist Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges“ aus

  Pressemitteilung der Bezirksregierung Hannover vom heutigen Tage:

Kamm des Wesergebirges:

Bezirksregierung Hannover weist ihr letztes Naturschutzgebiet aus

Die Bezirksregierung Hannover hat heute das Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges“ ausgewiesen. Es ist die letzte Naturschutzgebietsausweisung, die noch unter der Regie der Bezirksregierung abgeschlossen werden konnte. Denn zum Endes dieses Jahres werden die Pforten der vier Niedersächsischen Bezirksregierungen geschlossen. Naturschutzgebiete werden künftig von den Landkreisen ausgewiesen werden. Das 452 Hektar große Naturschutzgebiet besteht aus zwei Teilen. Der westliche Teil, oberhalb der Stadt Rinteln, erstreckt sich über die Höhenzüge Hainholz und Luhdener Klippen. Oberhalb von Westendorf beginnt der östliche Teil. Dieser zieht sich über die Höhenzüge Westendorfer Egge und Ostendorfer Egge, unterhalb der Paschenburg, einschließlich des Höhenzuges Möncheberg.

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist vor allem die Erhaltung und Wiederherstellung der Waldgesellschaften. Es handelt sich hierbei ausschließlich um historisch alte Waldstandorte, die vielen gefährdeten Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum bieten. Das Gebiet umfasst ausschließlich Landeswald. Der teilweise hoch sensible Kammbereich soll als Naturwald nicht mehr bewirtschaftet werden. Dort wird das Naturschutzgebiet durch herausragende Jurakalkfelsen des Wesergebirges geprägt. Die übrigen Bereiche werden von der Landesforstverwaltung nach den Richtlinien der „langfristigen ökologischen Waldentwicklung“ (LÖWE) bewirtschaftet. Die überwiegend naturnahen Waldbestände und die landschaftliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit verleihen dem Naturschutzgebiet große Bedeutung für die Erholung in der Natur. Daher bleibt das Betreten für Wanderer und Spaziergänger auf den Wegen im Naturschutzgebiet weiterhin erlaubt. Für das naturverträgliche Klettern wurde eine Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und den Kletterverbänden sowie dem Landkreis Schaumburg getroffen.

Die Verordnung zum „Kamm des Wesergebirges“ wird am 22.12.2004 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover veröffentlicht und tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Das Naturschutzgebiet ist Bestandteil des europäischen Netzes „NATURA 2000“ und Teil des FFH-Gebietes „Süntel, Wesergebirge, Deister“.

Naturschutzgebietsverordnung „Kamm des Wesergebirges“

(pdf: 26 kb, Abschrift)


  Quelle:  Bezirksregierung Hannover

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