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Gö-Wald: Kreistag hat LSG-Verordnung am 7. Juli beschlossen – Passus zum Klettern sei nicht als Kletterverbot gemeint

Insgesamt 52 KlettererInnen fanden sich am 7. Juli vor dem Neuen Rathaus in Göttingen ein, um auf der öffentlichen Kreistagssitzung den Abgeordneten ihr Interesse am Klettern im Göttinger Wald zu verdeutlichen. Allerdings konnte dies nichts daran ändern, dass die LSG-Verordnung in der uns vorliegenden Fassung vom 23.06.2004 vom Kreistag verabschiedet wurde.

Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt „Landschaftsschutzgebiet Leinebergland“ ergab sich die Gelegenheit mit Abgeordneten der Kreistagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Frau von Cramon, und CDU, Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Noack, über die Verordnung zu sprechen. Beide Abgeordnete beteuerten einhellig, dass der Passus zum Klettern nicht als Kletterverbot zu verstehen ist; das Klettern auf den bestehenden Routen sei vollumfänglich weiterhin erlaubt, es soll nur das Setzen weiterer „Haken und Ösen“ einer Erlaubnis vorbehalten sein.

In einem Bericht über die Kreistagssitzung, war der sinngemäß gleiche Wortlaut am darauf folgenden Tag auch im Göttinger Tageblatt nachzulesen. Und bei dem im Vorfeld vereinbarten Gesprächstermin mit Frau Kreisrätin Christel Wemheuer und Herrn Volkmar Kießling von der Unteren Naturschutzbehörde, am 8. Juli im Kreishaus, wurde uns gegenüber ebenfalls erklärt: „Der Grundgedanke, der zu der Formulierung im Entwurf geführt hat, hat zum Ziel, das Hakensetzen zu reglementieren, nicht aber das Klettern von bestehenden Routen zu verbieten“.

Dennoch ist und bleibt der Passus zum Klettern in der beschlossenen Verordnung unseres Erachtens mehrdeutig und widersprüchlich, denn in erster Linie gilt der Text der Verordnung und erst in zweiter Linie das, was eigentlich damit gemeint ist. Wie auch immer, beim Gespräch am 8. Juli wurde von beiden Seiten der feste Wille zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bekräftigt, die in möglichst naher Zukunft zu einer Vereinbarung zum Klettern im Göttinger Wald führen soll. In der Vereinbarung sollen nicht nur die naturschutzfachlichen Belange berücksichtigt werden, sondern auch die des Denkmalschutzes und die der privaten Grundstückseigentümer.

Die Verordnung wird voraussichtlich im Dezember verabschiedet und dann im Amtsblatt des Kreises im Januar/Februar veröffentlicht, wodurch sie Wirksamkeit erlangt. Darüber hinaus bat uns die UNB: „Im Hinblick auf die anstehende Vereinbarung zum Klettern und im eigenen Interesse unserer Glaubwürdigkeit, das Einbohren neuer Felsen bis dahin zu unterlassen und in diesem Sinne auf die Kletterer einzuwirken“. Was wir u.a. hiermit tun.

Im übrigen soll die zu erteilende Erlaubnis für das Setzen weiterer Haken und damit für das Einrichten von Neutouren einmalig erfolgen und zugleich für alle Felsen gelten, die in der Vereinbarung ganz oder teilweise der Zone III zugeordnet werden. Wie die Vereinbarung letztendlich aussehen wird ist selbstredend noch völlig offen. Auch ist nicht davon auszugehen, dass die Verhandlungen einfach sein werden, und das nicht wegen der zu berücksichtigenden naturschutzfachlichen Belange, sondern aufgrund der bislang insgesamt leider ablehnenden Haltung der privaten Grundstückseigentümer.

Wir werden Euch auf dem laufenden halten und gegebenenfalls zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einladen, sofern es auf eine Regelung hinauslaufen sollte, die voraussichtlich von Euch und der Allgemeinheit der Kletterer nicht mitgetragen werden kann.

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