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Fotograf: Art Visuell

Neutouren- und Sanierungsappell   I    Wegebau   I   Vogelschutz


Neutouren- und Sanierungsappell für die niedersächsischen Klettergebiete

1. Klettersportliche Tradition und Vielfalt der Stile

Die gewachsene klettersportliche Tradition in den niedersächsischen Klettergebieten soll, ebenso wie die darin enthaltene Vielfalt der Stile, erhalten bleiben. In erster Linie bedeutet dies, dass der Charakter bestehender Routen grundsätzlich nicht verändert werden soll.

 

Weder der Charakter noch die Schwierigkeit einer Kletterroute soll durch eine Sanierung oder die Einrichtung von Neutouren beeinträchtigt oder verändert werden. Allerdings sollen fragwürdige fixe Sicherungen (Normalhaken, marode Bohrhaken, fixe Sanduhren etc.) durch Bohrhaken ersetzt werden dürfen. Dieses verändert zwar auch den Charakter, ist aber dem Sicherheitsaspekt geschuldet, dass fixe Sicherungen auch als solche verlässlich sein sollen.

 

Nach wie vor muss jeder Kletterer eigenverantwortlich für sich entscheiden, ob er den Gesamtanforderungen einer Route gewachsen ist und diese sicher begehen kann oder nicht.

 

2. Erstbegehungen/Neutouren

Angesichts der zunehmenden Routendichte ist jeder Erstbegeher vor der Einrichtung einer Neutour gehalten, sein Projekt einer kritischen überprüfung zu unterziehen, ob seine Neutour bzw. die darin zu setzenden Haken geeignet sind benachbarte Routen zu beeinträchtigen. Bestehen entsprechende Bedenken, so soll der Erstbegeher das Projekt mit der Hakenkommission der norddeutschen Kletterer diskutieren und gegebenenfalls von seinem Erstbegehungsprojekt absehen.

 

Jeder Erschließer ist gehalten Umlenkhaken anzubringen, insbesondere dann, wenn damit ein Aussteigen in Bereiche mit sensibler Vegetation vermieden wird. Das Ausputzen zusammenhängender Vegetationszonen zur Einrichtung von Neutouren soll, ebenso wie das Bohren, Schlagen und Anbringen künstlicher Griffe und Tritte, grundsätzlich unterbleiben und in einem solchen Fall soll von der Erstbegehung abgesehen werden.

 

Vor der Erschließung einer Neutour soll der Erstbegeher sich über die für den jeweiligen Felsen eventuell bestehenden Kletterregelungen informieren und somit vermeiden, dass er seine Neutour in einem naturschutzfachlich kritischen oder sensiblen Felsbereich anlegt. Hierfür stehen ihm insbesondere Vertreter der Kletterverbände zur Verfügung, welche gegebenenfalls den Kontakt zu den zuständigen Behörden vermitteln können.

 

3. Sanierung von Kletterrouten

Grundsätzlich soll der Charakter einer Kletterroute nicht verändert werden. Entscheidungen über das Umsetzen evtl. verbohrter Haken, das Entfernen vorhandener Haken sowie das Anbringen zusätzlicher Haken sollte durch die Hakenkommission der norddeutschen Kletterer einvernehmlich erfolgen. Dies betrifft auch die Routen, deren Charakter sich im Laufe der Zeit (z.B. durch Griffausbruch) entscheidend verändert hat. Bei dieser Entscheidung sollen die natürlichen Gegebenheiten, die klettersportliche Bedeutung und der Gesamtcharakter der Route berücksichtigt werden. Diese Hakenkommission prüft auch, ob bestimmte Routen umsichtig nachsaniert werden sollen, um Anfängern breitere Möglichkeiten zum sicheren Übergang von der Halle an den Naturfels zu geben oder weil Sicherheitsbedenken dafür sprechen.

 

Kletterrouten, deren Charakter ohne Einverständnis der Hakenkommission verändert wurden, in denen also Haken umgesetzt, entfernt oder zusätzlich gesetzt wurden, werden nach Beschluss durch die Hakenkommission möglichst wieder in ihren ursprünglichen Charakter zurückgeführt.

 

Bei der Sanierung von Kletterrouten sind die vorgenannten Punkte grundsätzlich zu berücksichtigen. Zur Sanierung soll nur Material verwendet werden, das den gängigen Normen entspricht. Das Setzen der Haken soll fachgerecht ausgeführt werden.

Wegebau

Ende der 80er Jahre begann die AG Ith (Zeltplatzverwaltung der JDAV-Nord) die Trampelpfade zu den Felsen der Lüerdisser Klippen zu befestigen, um die an einigen Stellen beginnende Erosion der Waldhänge zu verhindern.

 

Nach Gründung der IG Klettern wurde mit den Naturschutzbehörden eine Lenkungskonzeption für das gesamte Gebiet ausgearbeitet. Das vorhandene Netz an Wegen und Trampelpfaden sollte auf ein zum Erreichen der Kletterfelsen notwendiges Minimum reduziert werden, um die Vegetation so weit wie möglich zu schonen. Überflüssige Pfade wurden daraufhin zurückgebaut, die verbleibenden mit Baumstämmen und dicken Ästen trassiert und in den steileren Hangpartien mit Stufen besser begehbar gemacht.

 

Seit Anfang 2008 ist der gesamte Ithkamm Naturschutzgebiet mit Wegegebot, d.h. das NSG darf nur auf gekennzeichneten Wegen betreten werden. Die von uns angelegten und betreuten Wege sind ein wichtiger Bestandteil der Lenkung der Kletterer und Wanderer. Die baulichen Einrichtungen an den Wegen werden regelmäßig überprüft und alljährlich beim Wegebau von der IG Klettern und der AG Ith instand gesetzt. Grundlage des Wegebaus ist der Vertrag über die Haftungsübernahme für die Pfade zu den Felsen, der im Frühjahr 2014 von der Forst, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden und den Kletterverbänden IG Klettern und DAV abgeschlossen wurde.

 

Inzwischen wurden auch in anderen Klettergebieten (Holzen, Bisperode, Bockshorn, Kanstein, Okertal) Wege zu den Felsen angelegt, um das flächenhafte Betreten der Vegetation zu reduzieren.

 

Die Wegebautermine, zu denen alle Arbeitsmotivierten herzlich willkommen sind, werden von den Gebietsbetreuer der IG Klettern organisiert und über die Seite der IG und Infomails kommuniziert.

Vogelschutz

An unseren Felsen brüten verschiedene Vögel, deren Brutplätze (das Naturschutzgesetz sagt „Reproduktionsstätten“) geschützt sind. Einen besonderen Schutz genießen als Rote-Liste-Arten der Wanderfalke und der Uhu. Für sie gelten als gesetzte Sperrfristen 01. Februar bis 31. Juli. Das Absperren der Brutbereiche und das Monitoring der Brutplätze wird von ehrenamtlichen Vogelschützern unter Beteiligung einiger lokaler Gebietsbetreuer durchgeführt. Das macht viel Arbeit – als Vorteil für die Kletternden können die gesperrten Felsbereiche bei Nichtbezug des Brutplatzes oder Brutende vor dem 31. Juli wieder entsperrt werden: Eine echte Win-Win-Situation.

 

Aus Vogelschutzgründen sind in den nachfolgend aufgeführten Gebieten einige Felsen und Steinbrüche vom 01. Februar bis 31. Juli für das Klettern gesperrt. Im Falle von Spätbruten sind Verlängerungen einzelner Sperrungen bis maximal Ende August nicht auszuschließen.

 

Nicht bebrütete Felsen werden voraussichtlich gegen Ende April wieder freigegeben, die bebrüteten nach dem Ausfliegen der Jungvögel (in der Regel zwischen Ende Juni und Ende Juli).

 

Hier nicht extra aufgeführt sind Brutfelsen, die zu einem der derzeit ganzjährig gesperrten Gebiete gehören (wie z.B. Hunzener, Dohnsener, Bremker Klippen).

 

Bitte Ausschilderung und Absperrungen beachten!

→  Sperrungen temporär Tabelle