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Ith wurde zum Naturschutzgebiet ausgewiesen

Seit dem 31. Januar ist es amtlich, der gesamte Ith ist nun Naturschutzgebiet (NSG HA 214). Nachfolgend der Text der Pressemitteilung der Landesfachbehörde (NLWKN) sowie einige weiterführende Links.

Der Ith wird zum Naturschutzgebiet erklärt 12. Februar 2008
Genau 60 Jahre nach dem ersten Naturschutzantrag / Ungewöhnliche Entwicklung
Die hundertjährige Geschichte der Auseinandersetzungen um den Naturschutz am Ith ist jetzt zu einem guten Ende gekommen: Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat die bewaldeten Hang- und Kuppenbereiche des Ith jetzt zum Naturschutzgebiet erklärt. Das ca. 2.715 ha große Gebiet erstreckt sich auf einer Länge von rund 20 Kilometern in den Flecken Coppenbrügge und Salzhemmendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont) sowie den Samtgemeinden Bodenwerder und Eschershausen (Landkreis Holzminden). Das Naturschutzgebiet „Ith“ ist Teil eines der größten Kalkbuchen- und Schluchtwaldgebiete in Niedersachsen überhaupt.

„Professor Ernst Rudorff, der als einer der geistigen Begründer des Naturschutzes in Deutschland gilt, hatte mit Naturschutz-Initiativen für Teile des Nordith bereits 1905 bei kommunalen und staatlichen Stellen für Aufregung gesorgt und seine Tochter Elisabeth Rudorff hat vor genau 60 Jahren einen Naturschutzgebietsantrag gestellt“, erinnert Theo Stracke vom NLWKN in Hannover an die lange Entwicklung dieses Naturschutzgebietes.

Der an der Königlichen Hochschule für Musik in Berlin lehrende Professor Ernst Rudorff (1840 – 1916) verbrachte seine Ferien stets in Lauenstein am Ith. Seine Tochter Elisabeth Rudorff (1879 – 1983) setzte die Naturschutzarbeit ihres Vaters fort und stellte 1948 beim Landkreis Hameln-Pyrmont den Antrag, Teile des Ith als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Trotz Befürwortung des Antrags u.a. durch den Regierungspräsidenten in Hannover und der Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege in Bonn gelang es in den frühen Jahren der Bundesrepublik nicht, dort ein Naturschutzgebiet auszuweisen.

In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Naturschutz am Ith wiederum zum Thema der niedersächsischen Öffentlichkeit und auch der damaligen Landesregierung. Mit einer klaren Entscheidung für den Schutz des Gebirges begrenzte sie damals den weiteren Gesteinsabbau im Nordith, sodass der befürchtete Durchbruch durch den Kamm zwischen den Orten Lauenstein und Harderode verhindert wurde.

Einen erneuten Anlauf auf Ausweisung des Ith als Naturschutzgebiet unternahm zu Beginn der 80er Jahre die Bezirksregierung Hannover, musste aber 20 Jahre später das Projekt wieder zu den Akten legen, weil kontroverse Nutzungsansprüche die Einigung auf ein Naturschutzgebiet unmöglich machten. „Geänderte Rahmenbedingungen wie z.B. europarechtliche Verpflichtungen durch die Meldung des Ith als FFH-Gebiet und eine erhöhte Kompromissbereitschaft auf allen Seiten förderten jetzt die Sicherung als Naturschutzgebiet“, betonte Theo Stracke.

„Anders als die benachbarten Gebirgszüge in Südniedersachsen ist der Ith ständig bewaldet gewesen – dadurch hat sich dort eine einzigartige Flora und Fauna erhalten können“, schwärmt Jens Fahning vom NLWKN in Hannover. Die ausgedehnten, vornehmlich naturnahen Wälder beherbergen weitere Lebensräume wie Felsen, Klippen und Höhlen, Quellen und Bachläufe. Zahlreiche schutzwürdige und schutzbedürftige Pflanzen wie seltene Orchideen und Tiere wie Uhu, Rotmilan, Grauspecht fühlen sich hier zuhause. „Die typischen Lebensräume und der Charakter der Landschaft sollen durch die Ausweisung des Naturschutzgebietes erhalten und entwickelt werden“, heißt es beim NLWKN.

Eine besondere Verantwortung im Naturschutzgebiet übernimmt das Land Niedersachsen selbst, indem die Flächen der Niedersächsischen Landesforsten, die im Ith mehr als ein Drittel ausmachen, als Naturwirtschaftswald naturnah bewirtschaftet werden. Im Genossenschafts- und Privatwald will das Land Niedersachsen auch künftig freiwilligen Vertragsnaturschutz zur Entwicklung der für den Naturschutz wertvollen Flächen anbieten und damit vorrangig Altholzbestände und strukturreichen Wald sichern.

Auch zukünftig werden die Menschen die Natur des Ith auf vielfältige Weise erleben können: Sämtliche Wandermöglichkeiten bleiben erhalten, Radfahren ist auf gekennzeichneten Radwegen und auf Fahrwegen zulässig. Ebenso wird die Ausübung des Klettersports an speziell vor Ort gekennzeichneten Felsen möglich sein. Weitere Freistellungen von den Verboten der Verordnung stellen sicher, dass naturverträgliche Erholungsnutzungen nicht zurückstehen müssen.

  Quelle: NLWKN

Unter www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de gibt es weitere Informationen zum Naturschutzgebiet Ith (Übersicht, Steckbrief, Natur erleben, Verordnungstext, Verordnungskarte) nebst einigen schönen Fotos aus dem Gebiet.

Verordnungstext und -karte stellen wir Euch auch hier zum Download zur Verfügung:

  Naturschutzgebiet Ith – Verordnungstext (pdf: 2.007 kb)

Naturschutzgebiet Ith – Verordnungskarte (jpg: 161 kb)

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