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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Ith – Coppenbrügger Klippen

Kletterregelungen

FelsnameZoneFelskopfE
JürgenswegturmIn
KastenturmIn
SchnakenturmIn
DeckelkanzelIn
Gr. WaldwächterIn
Kl. WaldwächterIn
RegenwurmwandIn
Coppenbrügger TurmIn
SpitzIn
MeilensteinIn
Garwindelstein (ND)In
KanzelwandIn
TürkenkopfIn
Gespaltenes HornIn
DoppelkopfIn
Fahnenstein (ND)In
TeufelsküchewändeIn
GrillplatzfelsenIn
Östl. GrillplatzfelsIn
FahnensteinklötzeIn

Erläuterungen

 

ND
Naturdenkmal

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Alle Felsen dieser Klippengruppe liegen im Naturwaldreservat Saubrink und sind im Zuge der 1987 erfolgten Ausweisung des Schutzgebietes mit einem Kletterverbot belegt worden. Aufgrund der häufigen Nässe weisen die Felsen eine reichhaltige Moos- und Flechtenvegetation auf.

 

Zugang

Vom Parkplatz am südlichen Ortsrand von Coppenbrügge über Wanderwege hinauf zu den Felsen und zum Kammweg. Da das Verlassen der noch offenen Wege verboten ist, dürfen die Felsen und ihr Umfeld jedoch nicht betreten werden.

 

Regelungen

Kletterverbot! Die Sperrung des gesamten Gebietes soll weiterhin Bestand haben. Daher wurde im Rahmen der Anfang September 2004 durchgeführten Ortsbegehungen ein dauerhafter Kletterverzicht auf die ca. 20 Felsen vereinbart.