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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Ith – Dielmissener Klippen

Kletterregelungen

Nr.FelsnameZoneFelskopfE
Nördliche PaßkanzelIn
Südliche PaßkanzelIn
ZwischengratIn
Dielmisser KanzelIn
ZwischenfelsIn
WächterIn
SphinxIn
ZwischenfelsIn
FuchsfelsIn
BröckelkanteIn
ZwischenfelsIn
Großer DrachenkopfIn
Kleiner DrachenkopfIn
ZwischenfelsIn
WürfelIn
BlockmassivIn
Oberer QuaderIn
QuaderblockIn
Unterer QuaderIn

Erläuterungen

 

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Um einen Teil der Felsen im Südlichen Ith im Urzustand zu erhalten, wurde bereits seit Ende der 1970er Jahre auf das Klettern an den Dielmissener Klippen freiwillig verzichtet. Da an diesem Verzicht auch weiterhin festgehalten werden sollte, wurden in der Kletterkonzeption die hier vorhandenen Felsen alle als Zone I vorgeschlagen.

 

Regelungen

Im Rahmen der Anfang September 2004 durchgeführten Ortsbegehungen wurde für die Felsen der Dielmissener Klippen der dauerhafte Fortbestand des bestehenden Kletterverzichtes vereinbart.