Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

_C4V0159-tweet-klettergebiete

Als Selter wird der bis 396 m ü. NN aufragende Schichtkamm zwischen Greene und Delligsen bezeichnet. Er bildet den südlichsten Höhenzug der von Norden, vom Thüster Berg herabziehenden Kette von Bergen. Wie am Ith reihen sich am Selter diverse Klippengruppen unterhalb des nordöstlich exponierten Kammes auf.

 

Seit Ende 2010 sind die im NSG Selterklippen gelegenen Esbecker Klippen, Erzhausener Klippen und die Südlichen Fredener Klippen für das Klettern gesperrt. Damit ist das Klettergebiet mit der größten Dichte an schweren Routen in Niedersachsen für uns bis auf weiteres verloren.

 

Die Geschichte des Totalverbots:

 

fast der gesamte Selter wurde 2009 nach einer langen Reihe kontrovers verlaufener Verhandlungen unter Beteilungung der Kletterverbände zum Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Verordnung des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten – und Naturschutz, das das Verodnungsgebungsverfahren für die zuständigen Landkreise Northeim und Hildesheim übernommen hatte, führte zu einer massiven Einschränkung des ehemals bekletterten Felsfläche. Zudem bestand für die in der Freistellungsregelung der Verordnung benannten Kletterfelsen eine nur unzureichende Rechtssicherheit, da die Grundeigentümer, auf deren Grund die Felsen stehen, die in der VO zur Voraussetzung gemachte Kennzeichnung der Kletterbereiche verhinderten.

 

Im daraufhin von einigen Kletterern angestrengten Normelkontrollverfahren vor dem Oberlandesgericht Lüneburg wurde die Unrichtigkeit des Freistellungsparagraphen aus mehreren Gründen (u.a. fehlende Bestimmtheit, fehlender naturschutzfachlicher Nachweis) festgestellt und dieser aus der Verordnung gestrichen. Damit war aber auch das Klettern am Selter faktisch verboten!

 

Verschiedene Bemühungen, eine Neuregelung am Selter herbeizuführen, haben bislang leider keinen Erfolg gehabt.

 

An den außerhalb des NSG Selterklippen gelegenen Nördlichen Fredener Klippen kann weiter geklettert werden. Die Imsener Klippen wurden 2021 aus Naturschutzgründen durch den Landkreis Hildesheim gesperrt.