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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Südharz – Osteröder Klippen

Kletterkonzeption – Regelungsvorschlag

Nr.FelsnameZoneFelskopfE
1.0KatzensteinI?
2.0Ührder BergI?
3.0BeiersteinI
4.0JettenhöhleI
5.0MarthahöhleI

Erläuterungen

 

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Die Gips- und Anhydritfelsen im Umfeld von Osterode wurden früher nur sehr gelegentlich in Zusammenhang mit Höhlenbegehungen beklettert, zumal sie aufgrund des relativ brüchigen Gesteins eine unbedeutende Rolle in der bergsportlichen Erschließung gespielt haben. Aufgrund der Lage der Felsen in naturnahen Waldungen und ökologisch zum Teil sehr wertvollen Bereichen, sollte ein Verzicht – entsprechend dem Vorschlag der Kletterkonzeption – selbstverständlich sein.

 

Charakter

Die bis zu 15 Meter hohen Felsen sind überwiegend brüchig und durchwegs unlohnend. Insbesondere die Gipsfelsen des Katzensteins und des Ührder Berges sind zum allergrößten Teil aufgrund jahrzehntelanger Abbautätigkeiten entstanden und weisen daher besonders stark zerrüttetes Gestein auf.

 

Zugang

Das Naturschutzgebiet „Hainholz“ darf nur noch auf den ausgewiesenen Wanderwegen erkundet werden.

 

Regelungen

Beierstein, Jetten- und Marthahöhle liegen in dem 1967 ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Gipskarstlandschaft Hainholz“, für das ein Wegegebot und insofern auch ein Kletterverbot gilt.