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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Westharz – Königskrug – Oderbrück

Kletterregelungen

FelsnameZoneFelskopf
BreitesteinklippenI
Achtermann-GipfelfelsI
AchtermannstorI
KönigskopffelsenI
Königskrug-SteinbruchI
Hahnenkleeklippen
Nördl. RauschenbachklippeI
Südl. RauschenbachklippeI
Nördliche MassiveI
Langer GratI
TurmI
Oberer Langer GratI
Kleiner GratI
HahnenkammI
Südlicher GratI

Erläuterungen

 

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Die Granitquacken von Breitestein und Achtermannstor sowie der Königsberg-Steinbruch wurden früher gelegentlich beklettert. Die Hahnenkleeklippen (Hornfels) in den Hängen des oberen Odertales bilden steile, zum Teil überhängende Wände und schroffe Grate.

 

Mit der Novellierung der NSG-Verordnung „Oberharz“ von 1981 wurde das ursprünglich ohne Wegegebot ausgewiesene Gebiet mit einem Kletterverbot belegt.

 

Charakter

Weitgehend unlohnende, da niedrige Granitklippen mit einst nur wenigen kurzen Klettereien.

 

An den Hahnenkleeklippen gab es hingegen einige lange, sehr interessante aber ernste Kletterrouten, die für alpin interessierte Kletterer attraktiv waren.

 

Zugang

Der Achtermann (924 mNN) kann weiterhin erklommen werden. Auf den markierten Wanderwegen von Oderbrück oder Königskrug aus in ca. 30 Minuten zum Gipfel.

 

Regelungen

Kletterverbot für alle Felsen und Steinbrüche, da im Nationalpark Harz liegend.