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Klettern im Reinhäuser Wald: Antworten der Kreistagsfraktionen auf Fragen zum geplanten Landschaftsschutzgebiet

Der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz (AKN) Göttingen von DAV und IG hat die im Kreistag Göttingen vertretenen Fraktionen um Stellungnahme zum Klettern, Mountainbiken und Geocaching und im geplanten Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald gebeten. Hier eine Zusammenfassung der das Klettern betreffenden Aussagen. (…) = Auslassung.

Derzeit ruht die Schutzgebietsausweisung, bis ein naturschutzfachliches Gutachten angefertigt ist sowie denkmalschutzfachliche Fragen geklärt sind. Etwa die Hälfte der zur Zeit zum Klettern freigegebenen Felsen (z.B. Wampe, Knubbelwand) sollen wegen Denkmalschutz gesperrt werden.

Der Kreis wird bis zur Kommunalwahl am 11. September 2016 von einer Koalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen regiert.

 

Vorbemerkungen der Fraktionen:

Bündnis 90/Die Grünen: „(…) Aus unserer Sicht besteht ein klassischer Nutzungs- und Interessenkonflikt zwischen den Anliegen des Natur- und Artenschutzes, der naturnahen Freizeitgestaltung und des Denkmalschutzes. Als Politik ist es unsere Aufgabe, hier einen Kompromiss zu finden – in vollem Bewusstsein, dass Kompromisse Zugeständnisse von allen Seiten erfordern. Wir setzen uns dafür ein, für die angesprochenen Anliegen im Rahmen eines „Runden Tisches“ möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden.“

CDU: „Uns ist bekannt, das (…) das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet ist. Genauso wichtig sind uns aber auch die Rechte der Grundeigentümer. (…)“

 

Frage: Warum finanziert der Landkreis das naturschutzfachliche Gutachten ohne finanzielle Beteiligung der Kletterverbände und wie kooperiert der Landkreis mit den Naturschutzverbänden?

Die Fraktionen antworten übereinstimmend, das das Gutachten im Rahmen des Schutzgebietsausweisung von Amts wegen notwendig ist bzw. in der Verantwortung der Kreisverwaltung liegen sollte und daher auf eine Beteiligung der Verbände verzichtet wird. Weiter:

SPD: „Die SPD-Fraktion hat deutlich gemacht, das die Sicherung des FFH-Gebiets Reinhäuser Wald als LSG erfolgen muss, da hier als Schutzzweck (…) auch die naturverträgliche Erholung zu fördern ist. Die Freistellung des Kletterns muss erhalten bleiben. (…) Dabei haben wir stets betont, das wir eine Freistellung auch für weitere Felsen anstreben. (…) Grundsätzlich sehen wir nur in der Kooperation aller Nutzer (…) einen Weg, für alle tragfähige Bedingungen zu erreichen. (…)“

CDU: „ Nach unserer Kenntnis hat die Kreisverwaltung nun einen Auftrag zur Prüfung von weiteren 37 Felsen (…) in Auftrag gegeben. Es gilt, das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten.“

Bündnis 90/Die Grünen: „Eine Überprüfung der Felsen im Reinhäuser Wald durch die Bodendenkmalschutzbehörde hat ergeben, das ungefähr die Hälfe der im Vertragsentwurf zum Klettern vorgesehenen Felsen nicht weiter beklettert werden dürfen. Auch das nähere Umfeld der Felsen darf nicht betreten werden (…). Um weiter Felsen zu ermitteln, die (…) zum Klettern freigegeben werden können, sind naturschutzfachliche Untersuchungen an bisher nicht vorgesehenen Felsen des FFH-Gebietes notwendig.“

Die Linke: “(…) wobei wir der Meinung sind, das auch alle im Privatwald erreichbaren Felsen begutachtet werden müssen. Eine Zusammenarbeit mit Verbänden kann nur so erfolgen, das sich diese mit dem Landkreis auf Augenhöhe begegnen. Als Politiker sind wir auf das Fachwissen der Verbände angewiesen.“

 

Frage: Soll der Zugang zu den Kletterfelsen aufgrund der möglichen Existenz kulturdenkmalrelevanter Artefakte pauschal eingeschränkt werden oder sollen (…) zunächst konkrete Gutachten eingeholt werden?

SPD: „Die Vorgaben des niedersächsischen Kulturdenkmalschutzgesetzes geben wenig Spielraum für Kompromisse. (…), hoffen wir darauf, das für wegfallende Felsen gleichwertiger Ersatz geschaffen werden kann. (…) Wünschenswert ist eine Abstimmung mit Ihnen, welche Kompensationsfelsen überhaupt sinnvoll sind“.

CDU: „(…), sollten jedoch Erkenntnisse der archäologischen Fachbehörden das Vorhandensein eines archäologischen Kulturdenkmals vermuten lassen, ist eine Sperrung für Kletterer bis zur abschließenden Beurteilung notwendig.“

Bündnis 90/Die Grünen: „(…) Die Beurteilung des Amtes für Denkmalschutz ist für die Landkreisbehörde bindend. Um für den Fall der Einschränkung (…) einen Ausgleich zu schaffen wurde die Untersuchung weiterer Felsen unter naturschutzfachlichen Aspekten in Auftrag gegeben.“

Die Linke: „Der Landkreis Göttingen muss ein großes Interesse am Kulturdenkmalschutz haben. Dies bedeutet nach unserer Auffassung, das konkrete Gutachten eingeholt werden müssen und (…) auf Grundlage dieser entsprechende Bereiche unter Schutz gestellt werden. Der bloße Verdacht reicht hierbei nicht aus.“

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