18 Dez 2009 NSG Selterklippen: Forstgenossen haben Normenkontrolle eingereicht
Ende August dieses Jahres haben die Waldeigentümer Normenkontrollklage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Nach Auskunft der Fachbehörden richtet sich die Klage allein gegen das Klettern. Sollten die Forstgenossen Recht bekommen, dann würde dies das Aus für das Klettern im Selter bedeuten. Wird der Antrag abgelehnt, bleibt es bei den in der Verordnung festgelegten 3 Kletterbereichen. Entgegen anders lautender Auffassung eines Kletterers bei KletternImNorden.de, wird das Urteil keine Verbesserung für das Klettern nach sich ziehen können. Gegenstand der Normenkontrolle ist schließlich ein komplettes Kletterverbot und nicht die Freigabe weiterer Kletterfelsen.
Über den Normenkontrollantrag berichtete die Alfelder Zeitung am 26. November 2009. Die Berichterstattung ist in einigen Punkten etwas verwirrend. So stimmt es z.B. nicht, dass die Klage zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht eingereicht war. |
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