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Zukünftige Regelungen für Wesergebirge und Süntel vereinbart

Anfang September wurden im Rahmen von Ortsbegehungen die zukünftigen Regelungen für die Klettergebiete im Wesergebirge und im Süntel einvernehmlich festgelegt. Vertreten waren die Bezirksregierung Hannover als Obere Naturschutzbehörde, die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Hameln-Pyrmont und Schaumburg, das zuständige Forstamt Oldendorf, der NABU-Landesverband, die AZHN, die Projektgruppe Wanderfalkenschutz Niedersachsen und die Landesjägerschaft Niedersachsen. Den Klettersport vertraten Cornelia Mutzenbecher und Jo Fischer (IG Klettern) sowie Richard Goedeke (DAV). Am Hohenstein war zu dem Herr Dr. Leippert dabei, der mit der Ausarbeitung der in den 70er und 80er Jahren erstellten geobotanischen Gutachten beauftragt war.

Insbesondere mussten neuere Erkenntnisse über die Winterquartiere von Fledermäusen sowie potentielle und besiedelte Brutplätze des Uhus berücksichtigt werden. Grundlage hierfür waren die Untersuchungen der Arbeitsgemeinschaft Zoologische Heimatforschung Niedersachsen (AZHN, 1999) zur Bedeutung des Süntels als Winterquartier für Fledermäuse sowie eine von der Niedersächsischen Ornithologischen Vereinigung (NOV, 2002) durchgeführte, landesweite Erfassung des Uhubestandes.

Bei bestem Wetter zogen am 04. und 05. September somit bis zu 15 Personen (!) durch die beiden Mittelgebirgszüge, um die Klettergebiete und deren Besonderheiten in Augenschein zu nehmen. Beide Termine waren von einer offenen, konstruktiven Atmosphäre geprägt. Es wurde fachgesimpelt und engagiert diskutiert, letztendlich waren sich alle Teilnehmer aber immer erstaunlich einig. Zum Schutz überwinternder Fledermäuse kristallisierte sich ein befristeter Kletterverzicht (01.10. bis 15.03.) auf die durch Kamine und entlang breiterer Spalten verlaufenden Routen heraus. Für den Greifvogelschutz (Wanderfalke, Uhu) wurde im Bedarfsfall eine auf die Brut- und Aufzuchtzeit befristete und in Abhängigkeit von der Topografie räumlich begrenzte Sperrung abgesprochen. Auf aktuelle Erkenntnisse soll flexibel reagiert und falls notwendig die noch auszuarbeitende Vereinbarung entsprechend modifiziert werden.

Darüber hinaus wurden insbesondere für den Hohenstein eine Reihe von noch durchzuführenden Maßnahmen abgesprochen. Zur Verringerung der Ausstiegsfrequenz sollen alle Routen mit Umlenkhaken ausgestattet und dementsprechend auch die Standplätze zum Abseilen nachgerüstet werden. Der Zaun des Banngebietes wird in einer gemeinsamen Aktion des Forstamtes und unserer IG Klettern im Frühjahr 2004 repariert, wobei dieser versetzt und der Felskopf der Eibenwand sich somit zukünftig ebenfalls im Banngebiet befinden wird. Im bekletterten Bereich werden die Standorte der besonders wertvollen Pflanzen zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde nachkartiert. Des weiteren wurde den Vertretern des Fledermausschutzes tatkräftige Unterstützung für die Erforschung und Kartierung der Kamine und Spalten angeboten.

Die zukünftigen Regelungen für die Klettergebiete im Wesergebirge und im Süntel haben wir bereits in unsere entsprechenden Webseiten eingearbeitet und können diesen im Detail entnommen werden. Sie sind wirksam, sobald die Naturschutzgebietsverordnung in Kraft tritt. Im Namen aller Teilnehmer bitten wir Euch aber die Regelung bereits jetzt einzuhalten, insbesondere zum Schutz der Fledermäuse. Sobald die Verordnung zum Naturschutzgebiet sowie die dazugehörige vertragliche Vereinbarung von der Bezirksregierung veröffentlicht und damit rechtswirksam werden, werden wir hier darüber informieren und diese als Download zur Verfügung stellen.

Nun seid auch Ihr Kletterer/innen gefragt, denn sowohl uns als auch die Fachbehörden interessiert Eure Meinung zu den Regelungen. In unserem  Forum  haben wir einen Thread dafür eingerichtet.

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