Klettergebiete
1. | Bückeberg |
2. | Wesergebirge |
3. | Süntel |
4. | Deister |
5. | Kleiner Deister |
6. | Osterwald |
7. | Ith |
8. | Thüster Berg |
9. | Duinger Berg |
10. | Reuberg |
11. | Steinberg |
12. | Selter |
13. | Solling |
14. | Kahlberg |
15. | Hainberg |
16. | Vorharz |
17. | Westharz |
18. | Südharz |
19. | Göttinger Wald |
Sperrungen ganzjährig | |
Sperrungen temporär |
Auf den folgenden Seiten könnt Ihr Euch über die niedersächsischen Klettergebiete, den Charakter, den Zugang, bestehende Regelungen und vieles mehr informieren.
Zu jedem Felsen findet ihr in der Gebietstabelle einen Eintrag.
Über der Tabelle steht entweder Kletterregelung oder Kletterkonzeption-Regelungsvorschlag.
- Kletterregelung bedeutet, es existiert eine Schutzgebietsverordnung (Landschaftschutzgebiet, Naturschutzgebiet), in der Schutzstatus, Zonierung usw. geregelt ist. Das ist rechtlich bindend.
- Kletterkonzeption-Regelungsvorschlag bedeutet, für diese Felsen wurde im Rahmen der Niedersächsischen Kletterkonzeption 1999 von den Kletterverbänden eine Zonierung vorgeschlagen. Es existiert aber (noch) keine Schutzgebietsverordnung, die rechtlich bindend wäre. Durch die Konzeption sind die Kletterer aber sozusagen eine Selbstverpflichtung eingegangen.
In den Tabellen der Klettergebiete findet Ihr weiter die Namen der Felsen, Zonierung nach Felskonzeption oder Kletterregelung, Betreten des Felskopfes, Eigentümer (n steht für Niedersachsen/Landeswald, p für Privatwald, s für Stadtwald).