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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Selter – Nördliche Fredener Klippen

Kletterkonzeption – Regelungsvorschlag

Nr.FelsnameZoneFelskopfE
0.1Unteres StraßenwändchenIp
0.2Linkes StraßenwändchenIp
0.3Rechtes StraßenwändchenIp
0.4Oberes StraßenwändchenIp
0.5SteinbruchIp
1.0AschensteinIp
2.0BalkonsteinIp
2.1ZwischenfelsIp
3.0CyclopenmauerIp
3.1ZwischenfelsIp
4.0DiagonaldächerwandIp
5.0ErkerwandIp
6.0FlatterwandIp
7.0Gelbes DachIp
8.0HundsturmIp
9.0IgelwandIp
9.1HöhlenwandIp
10.0KielerwandIp
11.0Lichte WandIp
12.01. MiniwandIp
13.02. MiniwandIp
14.03. MiniwandIp
15.04. MiniwandIp
16.05. MiniwandIp
17.06. MiniwandIp
18.07. MiniwandIp
19.08. MiniwandIp
20.0U-WandIp

Erläuterungen

 

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Die nördlichen Fredener Klippen im Landkreis Hildesheim wurden wegen der unmittelbaren Nähe der klettersportlich bedeutenderen Erzhauser Klippen in der Kletterkonzeption 1999 als Zone 1 vorgeschlagen. Seit der Sperrung des Selter Ende 2010 werden die Felsen als „Ausweichziel“ häufiger frequentiert, so dass der oben stehende Vorschlag überholt ist.

 

Bitte beachtet, das das Gebiet auf Privatgrund liegt und die vielfältige, wertvolle Flora und Fauna nicht beeinträchtigt wird.

 

Zugang

Vom Parkplatz am Selter-Café über den am Waldrand entlangführenden Wanderweg in 15 Minuten zu den oberhalb im Hang liegenden Felsen.

 

Regelungen

Bislang keine.