Ein Großteil des niedersächsischen Wesergebirges wurde als FFH-Gebiet an die EU gemeldet und am 23.12.2004 zum Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges“ ausgewiesen. Im Vorfeld der NSG-Ausweisung, am 05. September 2003, wurden daher alle Felsen gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung Hannover, des Landkreises und der Naturschutzvereinigungen in Augenschein genommmen, wobei die Kletterkonzeption für Niedersachsen als Grundlage verwendet wurde.
Die im Zuge der Ortsbegehung einvernehmlich vereinbarten Kletterregelungen sind den nachfolgenden Seiten zu entnehmen. Für die mit gekennzeichneten Klettergebiete und -felsen wurde ein genereller Kletterverzicht vereinbart; die mit gekennzeichneten können weiterhin beklettert werden, unter Berücksichtigung der aufgeführten Regelungen.
Leider ist das ehemals bedeutendeste Klettergebiet des Wesergebirges, die Messingklippen nach dem verheerenden Bergsturz vom Herbst 2004 aus Sicherheitsgründen vollständig gesperrt.
Die Kletterregelungen wurden in Form einer Vereinbarung fixiert, welche auf der Paschenburg am Montag den 06. Dezember 2004 vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg, dem Deutschen Alpenverein und unserer IG Klettern unterzeichnet wurde.
Vereinbarung und Kletterkonzeption „Wesergebirge und Süntel“ (pdf: 4.870 kb)
Anm.: Die enthaltenen Karten lassen sich mittels Lupenfunktion vergrößern (bessere Auflösung).
Naturschutzgebietsverordnung „Kamm des Wesergebirges“ (pdf: 26 kb, Abschrift)
Bei allen Felsen handelt es sich um Biotope, die dem gesetzlichen Schutz unterliegen und deren Zustand sich nicht verschlechtern darf. Die im FFH-Gebiet bzw. dem Naturschutzgebiet liegenden Felsen (Rintelner, Westendorfer und Schaumburger Klippen) werden gemäß FFH-Richtlinie ca. alle 5 Jahre auf ihren Zustand hin überprüft. Daher bitten wir alle Kletterer um besonders naturschonendes Verhalten und konsequente Berücksichtigung der hier beschriebenen Regelungen, damit wir den Status Quo für die Zukunft sichern können.