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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Selter – Südliche Fredener Klippen

Kletterregelungen

Nr.FelsnameZoneFelskopfE
1. Fredener WändeIp
2. Fredener WändeIp
3. Fredener WändeIp
4. Fredener WändeIp
UmleitungswandIp
Linker ZwischenfelsIp
Rechter ZwischenfelsIp
KlapswändeIp
UltradächerIp
ZwischenfelsIp
SchlafsackwandIp
GrünwandIp
MehlwandIp
Schöne WandIp
BugIp
Südl. Fredener KanzelIp
1. Fredener MittelkanzelIp
2. Fredener MittelkanzelIp
Nördl. Fredener KanzelIp
Wuchtige KanzelIp
KlamottenwandIp
TodeskandidatIp
Fredener SteinbruchIp

Erläuterungen

 

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Seit 2010 Kletterverbot!

Bekannt sind die Fredener Klippen insbesondere wegen der imposanten Ultradächer, die in den 1960er Jahre zunächst in technischer Kletterei erschlossen wurden. Heute sind diese Routen alle frei durchstiegen und Meilensteine des norddeutschen Sportkletterns. Aufgrund der bemerkenswerten Routen ist der Felsen bundesweit bekannt geworden und von nationaler Bedeutung für den Klettersport. An den anderen Felsen wurden verschiedene lohnenswerte Routen mittlerer Schwierigkeit erschlossen.

 

Zugang

Vom Parkplatz am Selter-Café über den unteren Forstweg und nach einigen 100 Metern rechts einen schlecht markierten Trampelpfad zu den Ultradächern hinauf. Besser ist es, in der Kehre an der Paßstraße am Beginn des Forstweges zu parken und von dort über Pfade zum Kamm hinaufzusteigen. Dem Kammweg Richtung Süden folgen bis man unmittelbar hinter dem Steinbruch zum Todeskandidaten (ca. 10 min.) oder weiter südlich zu den Ultradächern (ca. 15 min.) absteigen kann.

 

Regelungen

Da alle Felsköpfe gesperrt sind und die Frequentierung des Gebietes begrenzt bleiben soll, sind keine Kursfelsen ausgewiesen. Alle Felsen liegen im Naturschutzgebiet „Selterklippen“. Seit Anfang April 2009 ist per Verordnung das Klettern nur noch an den in der nebenstehenden Tabelle mit einem grünen Punkt gekennzeichneten Felsen erlaubt, die sich in den beiden per Verordnung festgelegten Kletterbereichen „Ultradächer bis Bug“ und „Todeskandidat“ befinden.

 

Seit 2010 besteht an allen Felsen Kletterverbot.