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Foto: Axel Hindemith, Lizenz: CC BY-SA-3.0

Der gesamte Ith wurde als FFH-Gebiet an die EU gemeldet und am 31. Januar 2008 zum Naturschutzgebiet ausgewiesen. Im Vorfeld der Ausweisung wurden die naturschutzfachlichen und klettersportlichen Belange miteinander abgeglichen. Der Abgleich erfolgte im Zuge von Ortsbegehungen, bei denen Anfang September 2004 alle Felsen mit Vertretern der zuständigen Naturschutzfachbehörden in Augenschein genommmen wurden. Die dabei einvernehmlich vereinbarten Kletterregelungen sind den nebenstehenden Gebietsseiten zu entnehmen.

 

Eine schwierige Situation besteht bei den Felsen auf Privatgrund in den Gebieten Bremke, Dohnsen und Hunzen. Nach dem Freistellungsparagraphen der NSG-Verordnung ist Klettern ausschließlich an den vor Ort gekennzeichneten Felsen und Felsbereichen erlaubt. Die Begehungen sehen Kletterbereiche z.B. an den Elefantenbäuchen vor. Die Kennzeichnung hat aber bis heute nicht stattgefunden, da die Naturschutzbehörde ohne Genehmigung der Grundeigentümer vor Ort keine Schilder aufstellen mag, obwohl sie nach § 65 (1) „Duldungspflicht“ des Bundesnaturschutzgesetzes das Recht dazu hätte.

 

Hier steht: Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grund von Vorschriften dieses Gesetzes, Rechtsvorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, oder Naturschutzrecht der Länder zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

 

Rechtlich ist das Klettern an den Bremker, Dohnsener und Hunzener Klippen also derzeit leider verboten.

 

Wir bemühen uns, eine Regelung zu erreichen, die das Klettern wieder möglich macht.

 

Für die mit gekennzeichneten Klettergebiete und -felsen wurde, sofern an diesen nicht bereits durch ihre Lage im bestehenden Naturschutzgebiet „Saubrink/Oberberg“ ein Kletterverbot bestand, ein genereller Kletterverzicht vereinbart. Die mit gekennzeichneten Felsen können weiterhin beklettert werden, unter Berücksichtigung der aufgeführten Regelungen/Zonierungen. Des weiteren soll mit Rücksicht auf die Belange der Waldeigentümer der Zugang zu den Gebiet am Mittleren Ith nur noch von Ockensen (Ith-Ostseite) aus bzw. über den Kammweg erfolgen. Kletterkurse und Gruppenveranstaltungen sind nur an den Lüerdissener und Holzener Klippen erlaubt.

 

Bei allen Felsen handelt es sich um Biotope, die dem gesetzlichen Schutz unterliegen und deren Zustand sich nicht verschlechtern darf. Gemäß FFH-Richtlinie wird das Naturschutzgebiet ca. alle 5 Jahre auf seinen Zustand hin überprüft. Daher bitten wir alle Kletterer um besonders naturschonendes Verhalten und konsequente Berücksichtigung der hier beschriebenen Regelungen, damit wir den Status Quo für die Zukunft sichern können.

 

Informationen zum Ith und seinem Umfeld sowie zu Unterkünften, Gastronomie und einigem mehr, finden sich auf den folgenden Internetseiten: