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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Wesergebirge – Schaumburger Klippen

Kletterregelungen

FelsnameZoneFelskopfE
Westliche Springsteine (ND)I
Östliche Springsteine (ND)I
Schaumburger WandIIIoffenn
KöpflwandIIoffenn
Paschenburg-VorbauII, Iz.T. offenn
Paschenburgwandn
– BoulderwandlIIIoffen
– Westliche HauptwandII, III, Ioffen
– Östliche HauptwandI
Östl. PaschenburgwändeI
Östl. MönchebergklippenI
Rohdener SpornI
Rohdener SteinbruchI

Erläuterungen

 

ND
Naturdenkmal

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Die Schaumburger Klippen bestehen aus 8 Naturfelsen und einem noch in Betrieb sich befindenden Steinbruch. Beklettert werden nur die Bereiche von der Schaumburger Wand bis zur Paschenburgwand, welche aufgrund ihrer beachtlichen Höhe (bis zu 32 m) für Kletterer sehr interessante Ziele darstellen. Die gesamten übrigen Felsen, darunter auch die mehrere hundert Meter langen und bis zu 12 m hohen Wände der Springsteine sind unbeklettert.

Charakter

Die basalen Schichten der Klippen weisen großteils scherbigen Kalk und Kalksandstein auf, während die mittleren Bereiche aus festem Kalk (teilweise mit Korallen) und die obersten Schichten aus hartem, zur Bildung von Dachüberhängen neigendem Kalksandstein bestehen. Aufgrund des teils recht unzuverlässigen Gesteins sind die Felsen allerdings nur für alpin interessierte Kletterer attraktiv.

Zugang

Von der Gaststätte Paschenburg auf dem Kammweg ca. 150 Meter nach Westen und auf dem dort hinabführenden Pfad (wer suchet der findet) unter die Wand.

Regelungen

Alle Felsen liegen innerhalb des FFH-Gebietes „Wesergebirge, Süntel, Deister“ und zugleich im Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges“.

Vereinbart wurde ein Kletterverzicht an den in der Kletterkonzeption als Zone I vorgeschlagenen, bislang unbekletterten Felsen (siehe obige Tabelle). Die Regelungen für die bekletterbaren Felsen lauten wie folgt:

  • Für die Schaumburger Wand (Zone III) und die Köpflwand (Zone II) besteht zum Schutz überwinternder Fledermäuse ein Kletterverzicht vom 01. Oktober bis zum 15. März.

  • Am Paschenburg-Vorbau wird mit Ausnahme der Routen Südverschneidung, Westkante, Rechte Nordverschneidung und Roof auf das Klettern verzichtet.

  • Die Paschenburgwand gliedert sich in insgesamt 5 Bereiche. Für das Boulderwandl bestehen keine Einschränkungen. Der darüberliegende Bereich, mit den Routen Bruch unter den Sohlen und Katzenkamin sowie der Zu- und Einstieg der Route Linker Riss ist als Zone I ausgewiesen. Rechts davon, bis zur Route Damokles gilt Zone III. Von Damokles bis Tam-Tam gilt Zone II, wobei auf das Beklettern der Route Ruinen von Athen aufgrund des Bewuchses verzichtet wird. Der gesamte Bereich östlich (rechts) von Tam-Tam ist wiederum tabu (Zone I).

  • Der Zugang zu den Routen soll ausschließlich entlang des Wandfußes erfolgen, die botanisch sehr wertvolle Senke zwischen Paschenburgwand und Vorbau soll nicht betreten werden. Falls die Route Damokles Fledermauswinterquartier sein sollte (wird noch geprüft), dann gilt auch für diese eine „Wintersperre“ (01.10. bis 15.03.).