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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Wesergebirge – Westendorfer Klippen

Kletterregelungen

FelsnameZoneFelskopf
LandwehrwandI
OckerwandI
StachelwandI
MöchtegernwandI
SockeldachwändeI
SplittermauerI
WeserkanzelI
BruchgrätchenI
Rissige WandI
SchichtwandI
SattelwändeI

Erläuterungen

 

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Die Felsen liegen am nach Süden gerichteten Stirnhang des etwa 1 km langen Bergkammes, zwischen dem Paß oberhalb von Westendorf und dem Paß oberhalb von Schaumburg. Die Nordseite dieses Kammes ist von einem riesigen Steinbruch bis zur Kammhöhe aufgezehrt.

Charakter

Die Felsen boten lediglich ein selten aufgesuchtes Ausweichziel, da sie nur geringe Höhen und wenig zuverlässiges Gestein aufweisen.

Regelungen

Alle Felsen liegen innerhalb des FFH-Gebietes „Wesergebirge, Süntel, Deister“ und zugleich im Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges“. Für das Gebiet wurde ein Kletterverzicht aus ökologischen Gründen vereinbart.