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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Westharz – Braunlage – Wurmberg

Kletterregelungen

Nr.FelsnameZoneFelskopfE
Jermerstein (Hornfels)
NordklippeI
SüdklippeI
Wurmberg (Granit)
WurmbergsteinbruchII, IIIgesperrtn
Große Wurmbergklippe (ND)I
Kleine WurmbergklippeIn

Erläuterungen

 

ND
Naturdenkmal

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Am Rand des Nationalparks gelegene Felsen und Steinbrüche, die aus Granit und Hornfels aufgebaut sind. Jermersteine und Große Wurmbergklippe wurden früher gelegentlich beklettert, sind aber seit Novellierung der NSG-Verordnung „Oberharz“ (1981) gesperrt.

 

Charakter

Die Kleine Wurmbergklippe im Südhang des Wurmberges steht direkt unter der Wurmberg-Seilbahn und stellt wirklich kein lohnendes Kletterziel dar.

 

Von herausragender Bedeutung ist hingegen der Wurmberg-Steinbruch, dessen Besuch sich sowohl Sommers wie Winters (bei entsprechenden Bedingungen) lohnt. Die bei längerem Frost sich zahlreich ausbildenden Eisvorhänge und -säulen machen den Steinbruch zu dem Eisklettergebiet Niedersachsens.

 

Zugang

Vom nördlichen Ortsrand von Braunlage der „Großen Bodestraße“ ca. 1.200 Meter nach Norden folgen, dort rechts ab und auf Forstweg direkt zum Steinbruch.

 

Regelungen

An Jermersteinen und Großer Wurmbergklippe ist seit 1981 das Klettern verboten (Naturschutzgebiet). Für den Wurmbergsteinbruch gelten die nachfolgenden Regelungen:

Wurmbergsteinbruch – Kletterregelung

Über das Klettern im Wurmbergsteinbruch wurde mit dem zuständigen Forstamt Braunlage am 19.12.2001 die folgende Übereinkunft erzielt:

 

    1. Es kann vom 01.08. bis 31.01. geklettert werden, sowohl auf Eis wie auf Fels – natürlich wie ansonsten auch auf eigene Gefahr. Vom 01.02. bis 31.07. ist der Steinbruch gesperrt.
    2. Der Zugang zum Bruch soll nur von unten, vom unteren Weg (= frühere Zufahrt) erfolgen. Von oben, wo ein Sichtschutzzaun errichtet worden ist, soll nicht hineingegangen werden.
    3. Beim Zugang zur Wand bitte in den Seitenbereichen gehen, um den sensiblen Feuchtbereich zu schonen.
    4. Es soll ein Gestattungsvertrag mit dem Niedersächsischen Landesverband für Bergsteigen abgeschlossen werden.
    5. Selbstverständlich ist zu Fuß zum Fels zu gehen und aller Müll wieder mitzunehmen.

 

Ich bitte dringend um naturschonendes Verhalten entsprechend der Übereinkunft. Für den Fall, dass sich Anlass zur Kontaktaufnahme ergibt: Der zuständige Revierförster ist Herr Laupner (Tel.: 05520 / 615, Mobil: 0170 / 921 46 68).

 

Allen die dort unterwegs sind wünsche ich viel Freude!

 

Richard Goedeke (DAV)
(für Landesausschuß K&N und Arbeitskreis K&N Harz)

Informationen