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IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

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Süntel – Hohenstein

Kletterregelungen

FelsnameZoneFelskopfE
Hohenstein NordwandI
NordwandturmI
Lange NordwandI
RiffI
Großer VorbauI
Kleiner VorbauI
HirschkuppeI
MünchhausenwandI
EibenwandIIgesperrtn
Hohe WandIIoffenn
NiedersachsenwandIIoffenn
Niedersachsenwd.-SockelI
Westliche SchrofenwandIIoffenn
Östliche SchrofenwandI
BoulderwandIIIoffenn
Grüner AltarIIoffenn

Erläuterungen

 

Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)

Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)

Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)

Der Hohenstein weist die höchsten Wände in der Region auf. Diese ragen bis zu 50 Meter auf und stellen eine Besonderheit dar, da sie aus zwei verschiedenen, übereinander liegenden Gesteinsschichten aufgebaut sind. Das untere Gestein ist ein oftmals weniger fester Jurakalk, der oben von einem deutlich festeren Sandstein der Kreidezeit überlagert wird.

 

Charakter

Aufgrund der oft eher mäßigen Gesteinsqualität weisen die Routen in der Regel alpinen Charakter auf (Helm!). Die Schwierigkeiten bewegen sich meist in den Graden 4 – 6 und gehen rauf bis in den 8. Grad. Die Felsen sind südseitig ausgerichtet und erlauben bei gutem Wetter auch im Winter einen Kletterbesuch.

 

Zugang

Vom großen Parkplatz am Waldrand hinter der Pappmühle. Zunächst der Talstraße im Blutbachtal 100 m folgen, dann rechts einen steilen Pfad in 20 Minuten zur Teufelskanzel bzw. zum kurz vorher nach links abzweigenden Unteren Klippenweg hinauf.

 

Regelungen

Alle Felsen liegen im Naturschutzgebiet „Hohenstein“ und sind großteils mit einem Kletterverbot belegt! Geklettert werden darf nur an Eibenwand (ab „Saugasse“), Hohe Wand, Niedersachsenwand, Westlicher Schrofenwand, Boulderwand und Grüner Altar (Teufelskanzel). Innerhalb des erlaubten Bereiches dürfen die Felsköpfe betreten werden (Ausnahme: Eibenwand). Kletterverzicht auf alle Kaminrouten vom 01.10. bis 15.03. („Wintersperre“ wegen Fledermausschutz). Die Regelungen für die bekletterbaren Felsen lauten im einzelnen wie folgt:

 

  • Eibenwand: Zone II, Ausstiegsverbot, Kletterverzicht vom 01.10. bis 15.03. auf die Route Eibenkamin (Fledermausschutz).
  • Hohe Wand: Zone II, rechts von Walküre bis inklusive Drecksrinne = Zone I, Kletterverzicht vom 01.10. bis 15.03. auf die Routen Schweinekamin und Gertrudenkamin (Fledermausschutz).
  • Niedersachsenwand: Zone II, Kletterverzicht vom 01.10. bis 15.03. auf die Routen Deltakamin, Gustlkamin bis Weisse Wurzel, Dornröschenkamin und Fischerkamin(Fledermausschutz).
  • Westliche Schrofenwand: Zone II, ggf. zeitlich befristeter Kletterverzicht wegen Uhubrut an der benachbarten Östlichen Schrofenwand.
  • Östliche Schrofenwand: Zone I (Ahornschlucht bis rechtes Wandende), potentieller Uhu-Brutplatz.
  • Boulderwand: Zone III (Gilt nur für das erste Wandl links (westlich) von Grüner Altar; die dahinter folgenden Wändchen sind Zone I).
  • Grüner Altar (Teufelskanzel): Zone II.

Aufgrund der mäßigen Gesteinsqualität und des schmalen, steilen Wandfußbereiches sind die Felsen nicht für Kurse und Gruppen geeignet.

Hohenstein/Hohe Wand: „Freiburger Weg“ (5+)
Foto: Peter Brunnert
Hohenstein/Eibenwand: „Karl-Brauns-Weg“ (8-)
Foto: Peter Brunnert