Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

_C4V0159-tweet-klettergebiete

Der Süntel bietet eine Vielzahl von Felsen und Wänden, von denen die des Hohensteins mit einer Höhe von bis zu 60 Metern von herausragender Bedeutung sind. Aufgrund seines für den Naturschutz in Norddeutschland einzigartigen Charakters wurde der Hohenstein nebst den angrenzenden Gebieten (Schneegrund, Blutbachtal und Brennberg) bereits in den 1970er Jahren unter Naturschutz gestellt. In der Nachkriegszeit war der Hohenstein das Zentrum des alpinorientierten Klettersports. Ende der 60er Jahre kam es zwischen Behörden, die ein totales Kletterverbot beabsichtigten, und Kletterern zum Konflikt. Nach längeren Verhandlungen wurde schließlich eine Regelung gefunden, die sich seither bestens bewährt hat. Mit der Errichtung des DAV-Jugendzeltplatzes im Südlichen Ith wurden die Felsen von Lüerdissen zur attraktiven Alternative.

Hohenstein/Eibenwand: „Dreiecksvariante“ (6-)
Foto: Peter Brunnert

Für alpin ambitionierte Kletterer bietet der Hohenstein hervorragende Trainingsmöglichkeiten für die Vorbereitung auf große Wände in den Kalkalpen, die in Niedersachsen einmalig sind.

 

Am 04. September 2003 wurden alle Felsen gemeinsam mit Vertretern der Bezirksregierung Hannover, des Landkreises und der Naturschutzvereinigungen in Augenschein genommmen, wobei die Kletterkonzeption für Niedersachsen als Grundlage verwendet wurde. Die im Zuge der Ortsbegehung einvernehmlich vereinbarten Kletterregelungen sind den nachfolgenden Seiten zu entnehmen.

 

Für die mit gekennzeichneten Klettergebiete und -felsen wurde, sofern an diesen nicht bereits durch ihre Lage im bestehenden Naturschutzgebiet ein Kletterverbot bestand, ein genereller Kletterverzicht vereinbart; die mit gekennzeichneten können unter Berücksichtigung der aufgeführten Regelungen weiterhin beklettert werden.

 

Die Kletterregelungen wurden in der „Kletterkonzeption für das Wesergebirge und den Süntel“ fixiert, die auf der Paschenburg am 06. Dezember 2004 vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg, dem Deutschen Alpenverein und unserer IG Klettern unterzeichnet wurde.

Vereinbarung und Kletterkonzeption „Wesergebirge & Süntel“ (pdf: 4.870 kb)

 

Anm.: Die enthaltenen Karten lassen sich mittels Lupenfunktion vergrößern (bessere Auflösung)

Bei allen Klettergebieten und -felsen handelt es sich um Biotope, die dem gesetzlichen Schutz unterliegen und deren Zustand sich nicht verschlechtern darf. Die im FFH-Gebiet bzw. im Naturschutzgebiet liegenden Gebiete werden gemäß FFH-Richtlinie etwa alle 5 Jahre auf ihren Zustand hin überprüft. Daher bitten wir alle Besucher dieser Gebiete um besonders naturschonendes Verhalten und konsequente Berücksichtigung der hier beschriebenen Regelungen, damit wir den Status Quo für die Zukunft sichern können.