Kletterregelungen
Felsname | Zone | Felskopf | |
---|---|---|---|
Hünenburg | I | – | |
Iberg Talwändchen | I | – | |
Schrabsteine | I | – | |
Schneegrundwände | I | – | |
Amelungswand | I | – | |
Langenfelder Steinbruch | I | – | |
Riesenberg Steinbruch | I | – |
Erläuterungen
Zone I
Tabuzone (ganzjähriger Verzicht bzw. Sperrung, Ruhezone)
Zone II
Status-Quo-Zone (Klettern nur auf den bestehenden Routen, keine Neutouren)
Zone III
Entwicklungszone (Neutouren möglich)
Die ehemals zum Teil bekletterten Felsen im Schneegrund umfassen insgesamt 42, bis zu 18 m hohe Massive, die allesamt im Zuge der Ausweisung des „NSG Hohenstein“ für das Klettern gesperrt wurden. Darüber hinaus gibt es zwei große Steinbrüche, von denen der stillgelegte Langenfelder Bruch stark verwachsen und der andere noch in Betrieb ist.
Es gab früher einige Routen, die jedoch seit dem Hohensteinkonflikt nicht mehr beklettert werden. Möglichkeiten für weitere Kletterrouten wären teilweise vorhanden. Das Kletterverbot soll weiterhin respektiert werden und wurde daher in die Kletterkonzeption übernommen.
Charakter
Die teils splittrigen, teils kompakten Massivwände werden zumeist von Bändersystemen gegliedert und sind daher klettersportlich von geringerer Bedeutung.
Zugang
Auf der im Talgrund am Naturfreundehaus vorbeiführenden Forststrasse.
Regelungen
Alle Naturfelsen liegen im Naturschutzgebiet „Hohenstein“ und sind mit einem Kletterverbot belegt!