16 Juli 2013 Wegebau am 22.06. wurde von der Forst untersagt!
Liebe Wegebaufreiwillige,
leider wurde uns vom Forstamt Grünenplan kurzfristig untersagt, am Samstag den Wegebau in Lüerdissen durchzuführen.
Die Forst haftet aus Ihrer Sicht für die Wege zu den Felsen. Sie hat als Vertreter des Grundeigentümers das Recht uns die Verkehrssicherung der Wege zu untersagen, muss nun aber damit rechnen, für Unfälle auf den Wegen zu den Felsen selbst in die Haftung genommen zu werden.
Vergleichbar wäre der Fall, wo ein Hauseigentümer Mietern untersagt, im Winter den Fußweg vor dem Haus zu streuen und sich daraufhin jemand auf dem eisglatten Weg verletzt.
Hintergrund ist der noch immer nicht ausgehandelte Vertrag zwischen der Forst und den Kletterverbänden für die Haftung der Wege zu den Felsen auf dem Ith und den Umgang mit Habitatbaumgruppen und Totholz im besonderen. Die Kletterverbände hatten am 13.05.2013 der Forst einen Vertragsentwurf vorgelegt, auf den diese, zumindest der IG Klettern gegenüber, nicht reagiert hatte.
Das Vorgehen der Forst stellt aus unserer Sicht eine unnötige Eskalation dar dar, zeigt aber auch, dass der Abstimmungsbedarf mit allen Beteiligten in unseren Klettergebieten stetig wächst.
Eure IG Klettern Niedersachsen
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