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Göttingen – Konflikt um LSG Verordnung – Kommt zum Umweltausschuss

Liebe Kletterer,

hier gibt es weitere Fakten zum aktuellen Entwurf für das Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald. Im Göttinger Tageblatt erschien am 29.01. ein Artikel, der oben wiedergegeben ist. Es ist der dritte Versuch des Umweltamtes, das Klettern im FFH-Gebiet 110 ohne naturschutzfachliche Grundlage zu unterbinden. Eine Chronologie der Ereignisse:

  • 1957-59: Richard Goedeke klettert die ersten dokumentierten Routen im Reinhäuser Wald.
  • 80er Jahre: Aufschwung des Kletterns, „Entdeckung“ der großen Steinbrüche im Wendebachtal.
  • 1990: Erste Konflikte mit Grundeigentümern inklusive einer Unterlassungsverfügung der Gemeinde Gleichen und Hakenzerstörungen an verschiedenen Felsen.
  • 2000: Meldung der FFH Gebiete 110 Reinhäuser Wald und 138 Göttinger Wald nach Brüssel.
  • 2003: Die Kletterverbände erfahren von der geplanten Novellierung des LSG Leinetal. Bei einem Gesprächstermin im Umweltamt wird keine Einigung erzielt. Auf Nachfrage des Umweltamtes bei den Grundeigentümern verweigern diese mehrheitlich die Zustimmung zum Klettern an den Felsen auf Privatgrund.
  • 2004: Die Verordnung für das LSG Leinetal wird vom Kreistag beschlossen. Das Klettern steht jetzt unter Erlaubnisvorbehalt, d.h. geklettert darf nur nach vorherigem Antrag und Erlaubnis durch die Naturschutzbehörde. Aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Protestaktion der Kletterer bei der KT-Sitzung wird vereinbart, das nach naturschutzfachlicher Begutachtung und Abschluss einer Klettervereinbarung Felsen von der Behörde wieder freigegeben werden sollen.
  • 2006: Nach Begutachtung wird die Klettervereinbarung und Kletterkonzeption zwischen den Landesforsten Niedersachsen, IG Klettern, DAV, Naturschutzverbände im GUNZ und Landkreis Göttingen abgeschlossen. An 21 Felsen im Landeswald, 15 davon im Reinhäuser Wald, darf nun wieder geklettert werden. Die Konzeption besagt auf Seite 3: „Es ist vorgesehen, diese Konzeption sukzessive auf weitere Kletterfelsen und -Gebiete des Göttinger- und Reinhäuser Waldes auszudehnen, um für diese ebenfalls naturverträgliche Regelungen zu erarbeiten“. Dies findet jedoch nie statt.
  • Dezember 2009: Der Kreistag beschließt das FFH Sicherungskonzept Reinhäuser Wald des NLWKN. „Maßnahmenvorschläge: 4. Klettervereinbarung für die Felsbereiche außerhalb der Landesforsten abschließen.“
  • Mai 2012: Infoveranstaltung zur Umsetzung FFH im Reinhäuser Wald. IG und DAV wurden nicht eingeladen.
  • 2012: Der Verordnungsentwurf für das LSG Reinhäuser Wald beinhaltet ein pauschales Kletterverbot. Ein Bruch der oben genannten Klausel der Vereinbarung. Eine naturschutzfachliche Grundlage für das Verbot und damit dem Einschränken des Betretensrechts, zu dem Klettern gehört, wird nicht vorgelegt. Nach zahlreichen Protesten der Kletterverbände wird im Dezember 2012 die Verordnung dem Kreistag nicht wie vorgesehen zur Beschlussfassung vorgelegt.
  • Januar 2013: Der scheidende Landwirtschaftsminister Lindemann erlässt Ausführungsbestimmungen zum NWaldG. Danach hätten private Grundeigentümer ein Veto-Recht zum Klettern an ihren Felsen. 
  • Mai 2013: Treffen von Vertretern der Kletterverbände, des Umweltamtes und der privaten Grundeigentümer, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Erste Kreisrätin Frau Wemheuer merkt zum neuen Erlass an, das der Passus zum Betretensrecht einer rechtlichen Überprüfung vermutlich nicht standhalten würde, derzeit aber Grundlage des Verwaltungshandelns der Behörde sei. IG und DAV argumentieren, die naturschutzfachliche Begutachtung sei unabhängig von der Zustimmung der privaten Waldbesitzer zu treffen, gerade weil die Zustimmungspflichtigkeit des Kletterns durch Privatwaldbesitzer nicht der gängigen Rechtspraxis in Deutschland entsprechen würde und sich wieder ändern könnte. Als Ergebnis wird eine Begutachtung aller wichtigen Kletterfelsen vereinbart. In mehreren Abstimmungsrunden werden 37 Felsen bestimmt und Angebote für das Gutachten eingeholt.
  • Oktober 2014: Der DAV erklärt die Übernahme der Hälfte der Kosten für das Gutachen. Die Begutachtung könnte nun starten.
  • November 2014: Der Kreistag ändert die FFH-Sicherungskonzepte für den Landkreis. In den Maßnahmenvorschlägen für den Reinhauser Wald heißt es weiterhin „Klettervereinbarung für die Felsbereiche außerhalb der Landesforsten abschließen.“
  • Januar 2015: Überraschend setzt das Umweltamt die Begutachtung aus. Sie erklärt schriftlich, die Grundeigentümer hätten auf Anfrage mehrheitlich das Klettern abgelehnt. Da aus ihrer Sicht die naturschutzfachliche Klärung wegen des Veto-Rechts nicht zu einer Kletterregelung für die Felsen auf Privatgrund führen könne, sei die Beauftragung politisch nicht mehr zu vertreten. Das Umweltamt weiter: „Im Übrigen wäre es auch zukünftig möglich, bei veränderten Rahmenbedingungen des Landes Niedersachsen hinsichtlich der Zustimmung der Grundeigentümer, die Untersuchungen wieder aufzunehmen und mögliche Felsen durch Änderungen der Anlagen zur Verordnung in diese aufzunehmen.“
  • Mai 2015: Die Kletterverbände widersprechen dieser Entscheidung, fordern die Einhaltung der Absprache und bitten um ein Treffen mit Landrat Bernhard Reuter. Beide Schreiben bleiben unbeantwortet.
  • Oktober 2015: Herausgabe der „Walderlasse“ des Landes zur Sicherung der FFH-Gebiete. Voraussetzung für den Abschluss der Verordnungen für die FFH-Gebiete.
  • 14. Januar 2016: Das Landwirtschaftsministerium erklärt gegenüber den Landkreisen, das Klettern zum Betretensrecht gehört und Grundeigentümer kein grundsätzliches Veto-Recht gegen das Klettern haben.
  • 22. Januar 2016: Das Umweltamt legt den neuen Entwurf für das LSG „Reinhäuser Wald“ vor: Die 14 bereits in der Kletterkonzeption geregelten Felsen sollen nach Ergänzung der Neutouren als Zone 2 „staus quo, keine Neutouren“ in der Anlage II „Kletterrouten“ aufgeführt werden. An allen anderen Felsen soll Kletterverbot bestehen. Nur noch 14 Felsen von ehemals 80 wären bekletterbar. Keiner davon stehen auf Privatgrund.

Am 28.01. habe ich mit Herrn Schütte vom Umweltamt telefoniert. Der Verordnungsentwurf soll wie vorliegend ins Beteiligungsverfahren. Der Kreistag soll schon am 22. Juni darüber beschließen. Wegen zeitlicher, finanzieller und personeller Engpässe wäre trotz geänderter Rechtslage keine Änderung mehr möglich. Gegebenenfalls könnte man in einem zweiten Schritt weitere Felsen in die Anlage II „Kletterrouten“ aufnehmen.

Unser Vorschlag: Die Verordnungsgebung jetzt stoppen, die Begutachtung im ursprünglich beschlossenen Umfang unverzüglich starten, dann liegen am Ende des Jahres belastbare Daten vor, wo naturschutzfachlich verträglich geklettert werden kann. Ein Kletterverbot ohne naturschutzfachliche Begründung wäre unverhältnismäßig, ermessensfehlerhaft und nicht akzeptabel. Nach den „Walderlassen“ vom Oktober 2015 haben die Landkreise bis 2020 Zeit für die Sicherung der FFH-Gebiete. Es besteht kein Zeitdruck. Die Verzögerung hat allein das Umweltamt mit seiner Entscheidung vom Januar 2015 zu verantworten.

Die vage Aussicht auf eine Erweiterung der Anlage II „Kletterrouten“ nach Beschlussfassung hätte keinerlei Verbindlichkeit. Außerdem: Derzeit muss das Umweltamt begründen, das das Klettern die Natur so schädigt, das pauschal gesperrt werden darf. Ist Klettern erstmal verboten, müssen wir beweisen, das es nicht schädlich ist, vermutlich auf unsere eigenen Kosten. Das können wir nicht akzeptieren!

An diesem Punkt stehen wir: Das Umweltamt beabsichtigt entgegen der bestehenden Rechtslage und uns gemachter Zusagen das Klettern auf Privatgrund im Reinhäuser Wald verbieten. Der VO-Entwurf soll am 03.02. vom Umweltausschuss beschlossen und ins Beteiligungsverfahren gegeben werden. Wollen wir das Klettern an den Felsen auf Privatgrund im Reinhäuser Wald nicht endgültig verlieren, müssen wir dies verhindern!

Daher nochmal der Aufruf an alle: Kommt am 03.02. um 16 Uhr zur Umweltausschusssitzung ins Kreishaus in Göttingen!

 

DAV und IG Klettern Niedersachsen

3 Comments
  • Traveller
    Posted at 22:22h, 30 Januar

    Ich lach mich tot. Ihr werdet gar nichts mehr bewirken, weil ihr keine Lobby habt. Seit den 80igern geht es mit dem Klettern nur noch bergab. Genauso mit dem Mountainbiken und anderen outdoor-Sportarten.
    Für mich ist das Thema erledigt. Wer einen Kompromiss versucht ist selbst Schuld. Den wird es nicht geben. Gibt man denen die Hand, fressen sie den Arm. Ich werde weiter da klettern wo es mir passt. Nennt es von mir aus Anarchie! Aber die lebt.

  • Stephan
    Posted at 20:27h, 01 Februar

    Hallo Traveler, die IG hat keine Lobby, die IG ist eine Lobby. Auch wenn die oben aufgeführte Liste eher eine Aufzählung von Rückschlägen, ist hat die IG auch eine Menge erreicht. Das Klettern im Norden Deutschlands wäre ohne das Engagement der Kletterlobby nicht vorhanden. Auch die vorzeitige Rücknahme von Vogelschutzsperrungen sind kein verbrieftes Recht, sondern ein entgegenkommen der Naturschutzbehörde, dass auf einen vertrauens- und respektvollen Umgang der unterschiedlichen Interessensgruppen basiert. Wer dieses Vertrauensverhältnis durch egoistisches und stupides Verhalten zerstört, verursacht weitere Einschränkungen und Verbote, die Alle treffen. Solche Typen können wir nicht gebrauchen.

  • bonnklettern
    Posted at 13:04h, 09 Februar

    Hallo Stephan, auch wenn ich im wesentlichen (noch) deine Meinung teile: Travellers Verhalten könnte in manchen Situationen als politisches Statement wirksam sein, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind: Ihr könnt uns nicht verhindern, euch bleibt nichts übrig, als mit uns zu kooperieren. In unserem Raum gab es so etwas im MTB-Bereich; der zuständige Forstamtsmitarbeiter hat eine Einsatzhundertschaft organisiert und hinter den Bäumen verteilt, um die „Wildbiker“ zu jagen. In der Öffentlichkeit ist das voll nach hinten losgegangen.
    So lange „Naturschutz“verbände politisches Gehör für die Position bekommen, sie seien die Vertreter der absoluten Werte, der durch Naturgesetz geschaffenen Wahrheiten, und wir nur eine Lobby von widernatürlichen Landschaftsschändern (Die NABUNDis würden sich nie als Lobby – von Waldbesitzern, Einsammlern öffentlicher Fördermittel und Werkvertragsverteilern – bezeichnen) – so lange sind alle „Vertrauensverhältnisse“ von Verwaltungsseite nur Zweckbündnisse, jederzeit aufkündbar. Ich weiß, dass das in Niedersachsen mal anders war, aber die Zeiten scheinen vorbei zu gehen.

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