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Hainberg-Skandal: Haken abgesägt

Die nächste Stufe der Eskalation: Letzte Woche hat der Landkreis Wolfenbüttel unverständlicherweise dem Antrag des Besitzers der Felsen auf Kletterverbot zugestimmt und unseren Antrag auf Wiederherstellung des freien Betretens abgelehnt, ohne allerdings stichhaltige Argumente vorzubringen.

Jetzt hat Waldeigentümer Bernward Richert, der den Holzhaus-Neubau unterhalb der Sofaklippe bewohnt, Tatsachen geschaffen und alle Haken von Hauptturm bis Bastei absägen lassen.

Das Bild zeigt die zersägte Öse des Gipfelhakens auf dem Hauptturm, der dort bereits seit 75 Jahren der Sicherheit der Kletterer diente.

Wir sind traurig über soviel selbstherrlichen Narzissmus und destruktive Energie. Anscheinend ist der bescheuerte Werbespruch „ALLES MEINS“ mitten auf dem Hainberg angekommen, denn Herr Richert vetreibt nicht nur uns Kletterer, sondern auch andere Erholungssuchende aus seinem Wald.

Hier findet ihr die Bescheide:

2015-02-16 LK WF an IGK Einschränken Betretensrecht

2015-02-28 IGK-DAV an LK WF Widerspruch Einschränken Betretensrecht

2015-06-03 LK WF an IGK Bescheid

Die IG Klettern und der DAV Landesverband Bergsteigen

PS: Wer seine Meinung zu diesen Vorgängen dem Landkreis Wolfenbüttel mitteilen möchte, sende eine Mail an Herrn Teletzki, der den Bescheid unterzeichnet hat. Mailadresse: r.teletzki@lk-wf.de. Und setzt uns (ig-klettern-nds@gmx.de) ins CC.

12 Comments
  • tigon
    Posted at 09:00h, 12 Juni

    Das Wohl einzelner darf doch nicht dem Gemeinwohl übergeordnet werden. Wieso leben wir in einem Land wo Richter damit durchkommen. …und dann noch die frechheit besitzen nicht einmal zu argumentieren. >>fazit: immer mehr Polizeistaat >>armes Deutschland

  • cakg
    Posted at 09:51h, 12 Juni

    Echt schade… Aber wenn es nun mal sein Grundstück ist vollkommen rechtens. Das hat nichts mit Polizeistaat zu tn (Die scheint ja noch nicht einmal beteiligt 😉 ) Aber so sieht es nunmal aus mit dem Gesetz. Wer eine Sache besitzt, kann darüber verfügen und sich bei der Durchsetzung dieser Verfügung auch richterlichen Beistand holen. Gerade das zeigt ja, dass es rechtens ist.
    Trotzdem natürlich schade für alle Kletterer und Wanderer. Es hätte sicherlich noch schönere Möglichkeiten gegeben das zu klären… Es zeugt einfach Menschlich nicht von der Stärke des Besitzer….

  • Olli
    Posted at 10:40h, 13 Juni

    @ cakg:

    Die Ausführungen, dass jemand, der eine Sache besitzt, auch über sie verfügen könne, mögen vielleicht für einen Vermögensgegenstand wie ein Haus oder ein Auto zutreffen, ob man das Recht bei den Bodensteiner Klippen so anwenden kann (freies Betretungsrecht etc.) ist m.M. zumindest fraglich.
    Die Landrätin argumentiert ja auch anders:
    „Ich halte ein Kletterverbot zur Abwehr von Gefahren von Leib und Leben und zur Brandverhütung .. für gegeben.“
    –> Sie unterstützt also das Anliegen des Grundbesitzers und das Durchziehen des Kletterverbots deshalb, weil das Klettern 1. die daruntergehenden Wanderer gefährdet und 2. weil die Kletterer Lagerfeuer auf den Felsen machen.
    Beide Argumente sind an den Haaren herbeigezogen, wie man nach 3 Sekunden intensivem Studiums der Sachlage leicht erkennen kann.

  • FuPaS
    Posted at 16:07h, 20 Juni

    Leider ist der Eigentümer auch dafür verantwortlich, wenn jemandem auf seinem Grundstück etwas zustößt. Ein schönes Beispiel dazu:
    Man hat in seinem Garten eine schöne alte Schaukel, nun ja, man benutzt sie vielleicht nicht, weswegen es evtl. nicht so wichtig scheint, dass das Holz etwas morsch und das Metall stark vergammelt ist. Nicht weiter schlimm, man benutzt sie ja nicht. Doch was geschieht, wenn Kinder ungefragt diese Schaukel nutzen, evtl. auch ohne dass man dies mitbekommt. Und wenn dann das Metall, das Holz oder Seil nachgibt, und dass Kind sich etwas bricht und dabei unvorhersehbare Folgeschäden entstehen. Dazu sagt das Gesetz nunmal ganz klar, dass der Eigentümer die Schaukel entweder hätte in Stand hätte bringen, die Schaukel komplett demontieren oder aber die Kinder am Benutzen der Schaukel hätte (z.B. mit einem Zaun) hindern müssen.
    Ihr könnt euch also ganz leicht selbst überlegen was das nun mit den Felsen zu tun hat.
    1. Haken erneuern: Hat der Besitzer kein Interesse, kostet ja Geld.
    2. Kletterer hindern dort zu klettern: Scheinbar nicht ganz einfach.
    Also Punkt 3: Haken zerstören.

    Ich denke er hatte das Recht dazu.

    Doch, warum durften die Felsen als Allgemeingut überhaupt einer Privatperson verkauft werden? Und hätte es nicht gereicht, wenn der Besitzer Schilder aufstellt wie: „Klettern auf eigene Gefahr! Besitzer übernimmt keinerlei Haftung! Eltern haften für ihre Kinder!“ Also man müsste den Besitzer vor Schadensansprüche schützen, es sei denn er manipuliert nachweislich etwas, was Kletterer gefährden könnte.

  • Axel
    Posted at 17:45h, 20 Juni

    In der Natur/ im Wald liegt der Fall der Haftung anders, dabei ist es unerheblich, ob der Wald in Landesbesitz oder in Privatbesitz ist.
    Wer den Wald betritt und sich den sog. „waldtypischen Gefahren“ aussetzt, tut dies auf eigene Gefahr. Die Felsen mit Ihren Gefahrenquellen (loses Gestein) werden rechtlich als Bestandteil des Waldes gesehen.
    Anders ist es bei baulichen Anlagen im Wald, z.B. Geländer und Stufen von Wegen. Hier übernimmt der Verursacher/Erbauer die Haftung. Das wäre z.B. bei der nachgebenden Schaukel im obenstehenden Beispiel der Fall.

    Nun zu Haken: Beim Ausbrechen versagt nicht der Haken (dieser zerbricht nicht unter der Last, wofür ggf. der Hersteller haftbar gemacht werden könnte), sondern das umliegende Gestein. Damit ist das Ausbrechen des Hakens eine naturtypische Gefahr, für die niemand in Haftung genommen werden kann. Es gab in Österreich bereits Prozesse um ausgebrochene Haken, die mit Freispruch für den Hakensetzer endeten.
    Also: Keine Haftung für Haken, weder vom Routeneinrichter, noch vom Grundeigentümer.
    Klettern geschieht voll und ganz auf eigene Gefahr.Um das zu verdeutlichen, müssen keine Schilder aufgestellt werden, denn das Recht gilt unabhängig von der Beschilderung.

    Die Felsen am Hainberg waren schon immer in Privatbesitz und wurden 2003 an den jetzigen Besitzer verkauft. In Niedersachsen befinden sich laut Landwirtschaftministerium 59% des Waldes in Privatbesitz!
    Darum ist die Frage des Betretensrechts so wichtig, nicht nur für uns Kletter, sondern für alle Waldbesucher.

    Axel Hake für den Vorstand der IG Klettern

  • Stefan
    Posted at 17:32h, 22 Juni

    Hallo – Bekannte aus dem „Umland“, welche generell bereit sind auch an LK WF zu schreiben, haben folgende Frage aufgebracht: wird eine solche Beschwerde nicht von den Behörden als „Widerspruch“ gewertet und dann – falls dieser negativ entschieden wird – kostenpflichtig für jeden einzelnen Beschwerdeführer abgewiesen ? Könnt ihr dazu etwas sagen ? Danke, Stefan

  • Carsten
    Posted at 15:59h, 23 Juni

    hat jemand eine Flurstücks-Skizze, auf der sowohl die Grenzen der beiden betroffenen Landkreise, als auch die Gründstücksgrenze von Herrn Richerts Grundstück eingezeichnet sind?

  • Axel
    Posted at 18:14h, 23 Juni

    Eine Behörde, gegen deren Bescheid ein Widerspruch gerichtet ist, kann eine Bearbeitungsgebühr erheben.

    Daher sollte die Mail/der Brief nicht als Widerspruch gekennzeichnet sein, sondern einfach nur als Beschwerde, damit keine Kosten anfallen.

    Ziel der Mails ist, der UNB das Maß an öffentlichem Missfallen über die Entscheidung kund zu tun.

  • Michael
    Posted at 14:02h, 24 Juni

    Der „Felseigentümer“ scheint wohl den Sanierungsbedarf des Gebietes erkannt zu haben. Die alten verrotteten Haken müssen raus und gegen neue ersetzt werden. Für die Vorarbeit sollten wir uns schon mal bedanken!

  • Axel
    Posted at 14:06h, 24 Juni

    Das Gebiet war bereits bis 2008 fast komplett saniert. Leider wurden jetzt alle neuen Haken zerstört, direkt daneben steckende alte BH und Schlaghaken aber oft unangetastet gelassen.

  • Jens
    Posted at 15:23h, 24 Juni

    Meiner Meinung nach ist die Entscheidung des Landkreises eine sehr persönliche Entscheidung des Herrn Teletzki. Diese hätte auch komplett anders ausfallen können. Da scheint zumindest eine Seelenverwandtschaft mit jenem spätmittelalterlichen Feudalherren vom Hainberg zu existieren. Netzwerke (insbesondere zwischen politischen Amtsträgern, höheren Verwaltungs-Mitarbeitern und der „Steinhäger-Fraktion“) funktionieren immer wieder gut. Siehe z.B. auch die berüchtigte 2-Meter-Regel für Mountainbiker in Baden-Württemberg, da wirkt es noch bis zur grünen Landesregierung. Schon immer haben deutsche Feudal-Herren den Wald mit allem was da kreucht und fleucht als ihr Eigentum betrachtet und jeden, der es betritt als Wilderer. Heutzutage pflegt man dieses Brauchtum in den Verwaltungen, dem jeweiligen Mitarbeiter verleiht es dasselbe Gefühl wie einst dem Forstaufseher: Dem Herrn gehorchen und sein Stöckchen apportieren. Fast sinnlos, dagegen anzukämpfen! 🙁

  • Carsten
    Posted at 12:38h, 11 August

    wollte man der hier vorgenommen Rechtsauslegung folgen, hiesse das sowohl am Hainberg, als auch in allen anderen Privatforsten den Eigentümern zu ermöglichen, das Betretensrecht nicht nur für Kletterer einschränken, sondern genauso für Nordic-Walker, Senioren-Wandergruppen etc.

    diese betreiben ihren Sport ganz ohne Rüchsicht auf die Eigentums-verhältnisse auch überall im Wald. auch und insbesondere am Hainberg (und speziell dort unmittelbar auf, unter und neben den Felsen); u.a. organisiert von den Sportvereinen der umliegenden Gemeinden und Städte.

    bei Herrn Teletzki wäre ausdrücklich anzufragen, ob die hier vorgenommene und bestätigte Einschränkung des Betretensrechtes auch für Wanderer, Nordic Walker und Radfahrer gilt. wenn nein – warum nicht? wenn ja – liessen sich hier Verbündete finden. Seniorenherzsportgruppen mögen uns nicht wie die attraktivsten Partner erscheinen, sie sind aber ungleich mehr.

    auch im Ministerium könnte höhere Aufmerksamkeit entstehen, wenn hier die Ausübung von stark beworbenem und zur Gesundheits-Vorsorge unterstützten Breitensport gefährdet wäre und nicht „nur“ das Hobby einiger weniger Extrem-/Randgruppensportler.

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