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Verordnung zum LSG Reinhäuser Wald mit Kletterverboten verabschiedet

Am 8.11.2017 hat der Kreistag Göttingen die seit 7 Jahren diskutierte Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald (FFH-Gebiet 110) verabschiedet. Einige Tage zuvor war die Vorlage nach kontroverser Diskussion im Umweltausschuss mit 6 zu 3 Stimmen durch SPD und GRÜNE gegen die CDU beschlossen worden. Damit sind 8 der wichtigsten Kletterfelsen der Region gesperrt, das Bouldern verboten und die bundesweit akzeptierte und erfolgreich umgesetzte Zonierung pauschal verworfen. Im Vorfeld wurden 37 Felsen begutachtet, von denen wegen der sehr restriktiven Auslegung des Naturschutzes nur 9 weniger bedeutende zum Klettern freigegeben wurden.

Die Kletterregelungen im Überblick:

  • Bouldern ist verboten (ohne vorherige Begutachtung der Boulderfelsen).
  • 8 klettersportlich bedeutende Felsen, die seit der Klettervereinbarung 2006 freigegeben waren, fallen aus Denkmalschutzgründen (Fundstätten unter den Felsen) weg: Nachbarkanzel, Kavernenwand, Wellenwand, Gnom, Eisenwand, Koloss, Wampe, Knubbelwand.
  • Bedeutende Felsen außerhalb der Kletterregelung von 2006, die gesperrt wurden: Freie Klippe (wegen Denkmalschutz), Versteckte Wand, Campingfels, Zyklopenwand, Scholle, weitere.
  • Einige der schönsten Türme im Saugrund fallen weg: Teufelsturm, Engelsturm, Lettenwand, Kasten.
  • 9 Felsen kommen hinzu: 5 Türme: Weihnachtsturm, Grüner Klapptisch, Statist, Zufallsscheibe, Champion. Diese werden aus kletterethischen Gründen nur mit mobilen Sicherungen ohne Haken beklettert. 4 Massivfelsen: Rechte Schwarze Wand, Freie Klippe Steinbruch, Zeltplatzwand und Erster Hintermann. Klettersportlich von untergeordneter Bedeutung.
  • Durch die wegfallende Zonierung werden Neutouren an bisher zonierten Felsen möglich, z.B. an den Zwergen, Echsenwand, Quacken.
  • Felsen mit Brutplätzen von Wanderfalke oder Uhu werden von 01.02. bis 30.09. gesperrt.

Die gesamte Verordnung findet ihr hier: Veröffentlichungsblatt des Landkreises.

Insgesamt halten wir die Regelungen der Verordnung für unangemessen hart. Die Abwägung der Interessen des Naturschutzes und der Erholung, zu der Klettern gehört, ist unseres Erachtens unangemessen verlaufen. Die Untere Naturschutzbehörde ist den Empfehlungen des Gutachters zu 100% gefolgt, ohne selbst eine Kompromisslösung in Erwägung zu ziehen, was der gesetzmäßige Auftrag der Behörde gewesen wäre. Sie hat damit ihren Planungsspielraum und ihr Ermessen überdehnt bzw. komplett an den Gutachter delegiert. Weiter kritisieren wir, dass die verabschiedete Verordnung in Teilen deutlich von der im Beteiligungsverfahren diskutierten Version abweicht.

Warum manche Felsen mit Kulturdenkmalfunden gesperrt wurden, während andere frei bleiben, wurde nicht begründet.

Ebenso wie andere betroffene Grundeigentümer prüfen wir rechtliche Schritte gegen die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald.

Weitere Infos zum Thema auf der Seite des DAV Göttingen: VO LSG Reinhäuser Wald und des DAV Landesverbandes: DAV Landesverband Nord

Axel Hake

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