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Aktueller Stand der naturschutzfachlichen Planungen bezüglich unserer Klettergebiete

Anfang der 90er Jahre war es der Biotopschutz, mit dem wir uns auseinander setzen mussten, heute ist es der Schutz der FFH- und Vogelschutzgebiete. Hierbei handelt es sich um Gebiete, die aufgrund ihrer schützenswerten Tier- und Pflanzenarten (s. Anhänge der FFH-Richtlinie) sowie Lebensräumen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sind und von den Mitgliedsstaaten zur EU nach Brüssel gemeldet werden müssen. Bislang wurden zwei Meldelisten (Tranche 1 und Tranche 2) bei der EU eingereicht. Da mit den darin enthaltenen Gebieten der vorgesehene, prozentuale Anteil dieser Gebiete an der Landesfläche (10 %) bislang noch nicht erreicht wurde, wird in den Bundesländern derzeit an einer 3. Tranche gearbeitet.

Nach den Vorgaben der EU, ist der Schutz der FFH-Gebiete bis Mitte 2004 umzusetzen. Umsetzung heisst, dass die Schutzziele zum Erhalt der Arten und Lebensräume in die bestehenden Verordnungen aufzunehmen ist. Dies wiederum bedeutet, dass die Verordnungen der entsprechenden Naturschutzgebiete (NSG) und Landschaftsschutzgebiete (LSG) novelliert werden müssen. Bei Gebieten mit besonderem Wert für den Naturschutz können darüber hinaus Neuausweisungen zu Naturschutzgebieten erfolgen.

Bei unseren diesbezüglichen Recherchen im letzten Jahr, stellte sich heraus, dass die allermeisten und bedeutendsten unserer Klettergebiete sich in FFH- und z.T. auch Vogelschutzgebieten (VSG: GÖ-Wald, Nationalpark Harz) befinden. Daraufhin haben wir uns mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt, um die verordnungsrechtlichen und zeitlichen Planungen in Erfahrung zu bringen. Nach dem aktuellen Sachstand der Verhandlungen sehen diese wie folgt aus:

FFH/VSG betroffenes Klettergebiet derzeitiger
Schutzstatus
Planung der Behörden
FFH „Süntel, Wesergebirge, Deister“ Luhdener Klippe,
Westendorfer Klippen,
Schaumburger Klippen
LSG NSG-Ausweisung mit Kletterregelung
(Abschluss: Ende 2003)
FFH „Süntel, Wesergebirge, Deister“ Hohenstein NSG NSG-Novellierung mit Kletterregelung
(Abschluss: Ende 2003)
FFH „Ith“ Ith (gesamt) LSG NSG-Ausweisung mit Kletterregelung
(Abschluss: Mitte 2004)
FFH „Südlicher Selter“ Selter (gesamt: Delligsen bis Bruchhof) NSG-Ausweisung mit Kletterregelung
(Abschluss: Mitte 2004)
Bockshorn NSG-Ausweisung mit Kletterregelung (Abschluss: nach Mitte 2004)
FFH „Hainberg“ Bodensteiner Klippen (gesamt) LSG LSG-Novellierung mit Kletterregelung
(Abschluss: ?)
FFH und VSG „Nationalpark Harz“ Hausmanns- und Rabenklippen Nationalpark eventuell Novellierung Nationalparkgesetz (?)
(Abschluss: ?)
FFH „Gipskarst bei Bad Sachsa“ Römerstein LSG, direkt an ein NSG grenzend NSG-Erweiterungen bzw. LSG-Novellierung
(Abschluss: ?)
FFH „Göttinger Wald“
FFH „Reinhäuser Wald“
VSG „Unteres Eichsfeld“
Göttinger Wald (gesamt: Burg Hardenberg bis Reiffenhausen) LSG LSG-Novellierung mit Kletterregelung
(Abschluss: Ende 2003)
Wir werden diese Übersicht fortlaufend aktualisieren. (Stand: 03.07.2003)

Wie leicht nachvollziehbar ist, haben wir in den nächsten 2 Jahren alle Hände voll zu tun. Gespräche mit den zuständigen Behörden finden zur Zeit statt oder sind in Planung. Unserer Kletterkonzeption hat mittlerweile allgemeine Anerkennung gefunden und dient somit als Grundlage für die Regelung des Klettersports in Niedersachsen.

Auf unserer nächsten Mitgliederversammlung am 24. April 2004 werden wir Euch ausführlich über den Stand der Dinge und unsere Aktivitäten informieren.

Unter den nachfolgend aufgeführten Links findet Ihr die Verordnungen, Karten und Erläuterungen der Fachbehörden zu den bestehenden und geplanten Schutzgebieten – zumindest soweit diese online sind.

Info-Links: 
Bezirksregierung Hannover=http:>
  • Dezernat 503 – Naturschutz=http:>
  • Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Hannover=http:>
  • FFH- und Vogelschutzgebiete im Reg.Bez. Hannover (Natura 2000-Gebiete)=http:>
  •  
    Bezirksregierung Braunschweig=http:>
  • Dezernat 503 – Naturschutz=http:>
  • Seit ca. Mitte 2002 keine Informationen zu den Schutzgebieten mehr verfügbar
  •  
  • FFH-Richtlinie der EU (dt., html)
  • Vogelschutz-Richtlinie der EU (dt., pdf: 267 kb)
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