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Bodensteiner Klippen – Widerspruch eingereicht

Nachdem der Konflikt um die Sperrung der Bodensteiner Klippen durch den Landkreis Wolfenbüttel auf Antrag des Grundeigentümers Bernward Richert Im Sommer letzten Jahres hohe Wellen schlug, ist es nun etwas stiller geworden. Aber auch im Stillen wird gearbeitet.

Zur Erinnerung: Gleich nach Bekanntwerden des Kletterverbots im Juni 2015 hat Richert die Sicherungshaken an den Felsen, darunter auch einige kulturhistorisch bedeutsame aus den 20er-30er Jahren, absägen lassen. Das Kletterverbot wurde mit einer unzumutbaren Belästigung des Grundbesitzers und Gefährdung Dritter durch Feuer und abbrechenden Fels begründet.

Das FFH-Gutachten für das Gebiet dagegen weist eine besonders hohe Gefährdung der Biotopstandorte an den Felsen durch die standortfremde Bestockung mit Fichten aus, wie man am obigen Foto des Hauptturmes gut sehen kann: Noch in den 30er Jahren standen die Felsen völlig frei und wiesen besonders gute Standortbedingungen für lichtliebende Pflanzen auf, die durch den ortsuntypischen Fichtenwald nun gefährdet sind. Für die ökologisch sinnvolle Waldbewirtschaftung ist der Grundbesitzer zuständig.

Der DAV und die IG Klettern haben Ende Juni 2015 Widerspruch gegen den Kletterverbotsbescheid eingelegt und die von Fachjuristen verfassten Begründungen Ende Oktober nachgereicht. Der Ball liegt nun wieder im Feld des Landkreises. Nach Ausunft unserer Anwälte hat der Landkreis bis Anfang Februar Zeit, das Kletterverbot selbst zu korrigieren. Falls nötig, werden wir im Februar Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Der DAV München unterstützt den DAV Landesverband dabei.

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