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Bouldern im NSG Ith … ist eine Ordnungswidrigkeit

Anfang des Jahres machte die Revierförsterin vom Ith Bekanntschaft mit einem Boulderer, der an einem Block am Waldrand unweit von Holzen gerade dabei war, die Landezone für sein Crashpad mit zusammengetragenen Ästen ebener zu gestalten.
Auf den Hinweis, dass an dem gesetzlich geschützten Biotop (gemeint ist der drei Meter hohe Felsblock) das Bouldern verboten sei, reagierte er mit Unverständnis. Hier die Rechtslage:

Bouldern ist im NSG Ith nur im Wandfußbereich der für das Klettern ausgewiesenen Felsen erlaubt.

Vor der Ausweisung des Naturschutzgebietes wurden die Kletterfelsen begangen, nach Naturschutz- beziehungsweise Kletterwertigkeit beurteilt und zoniert. Kleine Blöcke wurden damals nicht betrachtet, da Bouldern noch kein Thema war. Alles, was nicht betrachtet wurde, ist automatisch gesperrt.
Da die Blöcke meist nicht direkt neben dem Weg liegen, ist allein schon durch das Wegegebot im NSG das Anlaufen der Blöcke verboten.

Das ist zwar doof, aber nicht zu ändern. Die kleinen Blöcke sind tabu.

Bouldern an den kleinen Blöcken im NSG Ith ist eine Ordnungswidrigkeit.

Bitte geht an die erlaubten Spots. Danke schön im voraus!

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