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Steinbruch Bisperode

Geplante Deponie Ith – Gewerbeaufsichtsamt muss Naturschutz prüfen

Im Streit um die geplante Deponie für leicht belastete Schadstoffe, die im ehemaligen Steinbruch bei Bisperode eingerichtet werden soll (wir berichteten darüber), hat die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Landtag den weiteren Genehmigungsprozess und die Entscheidungskriterien dargestellt:

Der Steinbruch liegt im Landschaftsschutzgebiet. Zur Genehmigungsfähigkeit des Deponoievorhabens müssen nach dem Naturschutzrecht insbesondere zwei Kriterien erfüllt sein:

  1. Das Vorhaben muss im „besonderen öffentlichen Interesse“ liegen. Dies muss vom Antragsteller/Vorhabenträger nachgewiesen werden.
  2. Die naturschutzfachlichen Aspekte, die in den Rekultivierungsauflagen zur Betriebsabwicklung des Steinbruchs bereits beschrieben sind, müssen erfüllt sein. Diese Auflagen sahen eine teilweise Wiederauffüllung des Steinbruchs vor. Nach Einschätzung der Landesregierung sollte aber die substratarme Steinbruchsohle erhalten werden, da die nährstoffarmen Kalkrohböden mit ihren besonderen Standortbedingungen die natürliche Ansiedlung gefährdeter Arten begünstigen würden. Da das Einrichten der Deponie das Auffüllen des Steinbruchs zur Folge haben würde, wird die naturschutzfachliche Rechtfertigung des Vorhabens nach dieser Festlegung der Landesregierung schwierig.

Die Entscheidung über die Erfüllung der Genehmigungsbedingungen liegt beim Gewerbeaufsichtsamt. Sollten diese vorliegen, wird der Steinbruch auf Antrag aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen.

Der Kreistag Hameln-Pyrmont hat hier kein Vetorecht, wovon viele Beteiligte bisher ausgegangen sind. Mit diesem Hebel hätte die Deponie verhindert werden können. Die Entscheidung liegt nun allein beim Gewerbeaufsichtsamt, das das Vorliegen der Genehmigungsbedingungen prüfen muss.

Mit den Naturschutzbedingungen sind allerdings hohe Hürden beschrieben, die der Antragsteller „Hannoversche Basaltwerke“ vielleicht nicht überspringen kann.

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