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GÖ-Wald: Landschaftsschutzgebietsverordnung sieht de facto ein Kletterverbot für alle Felsen und Steinbrüche vor

Der gesamte Vorgang ist dem nachfolgenden Brief zu entnehmen, der von uns heute per eMail an Politiker, Behörden und Medien (siehe Verteiler) verschickt wurde.

IG Klettern Niedersachsen e.V.
c/o Joachim Fischer
Am Freibad 2
D- 31171 Nordstemmen
Tel.: 05069 / 516 700
Fax.: 05069 / 516 702
Mail: vorstand@ig-klettern-niedersachsen.de
Internet: www.ig-klettern-niedersachsen.de

01. Juli 2004

Untere Naturschutzbehörde Landkreis Göttingen und Klettern

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit über einen Vorgang informieren, der sich seit etwa 15 Jahren im Landkreis Göttingen abspielt und das Klettern an den Felsen im Landschaftsschutzgebiet „Leinebergland“ (LSG GÖ 9) betrifft.

An den Sandsteinfelsen und -steinbrüchen im „Göttinger Wald“ wird seit etwa 1955 geklettert. In den 1970 und 80er Jahren nahm die Zahl der Kletterer langsam zu und die Kletteraktivitäten weiteten sich aus. Dies war der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen offenbar nicht recht, denn nach einigen Verhandlungsgesprächen mit Vertretern der Sektion Kassel des Deutschen Alpenvereins wurde im März 1990 der Sektion eine Untersagungsverfügung zugestellt, hinsichtlich des Kletterns im Bereich der Gemeinde Gleichen. Diese Verfügung, die Sie im Anhang dieser eMail finden, wurde bis heute nicht aufgehoben. Besondere Beachtung verdient auf jeden Fall sowohl die naturschutzfachlichen Begründungen, als auch die Interpretationen der gesetzlichen Grundlagen zur Rechtfertigung des Kletterverbotes. Von daher möchte ich Sie bitten, diese Verfügung von Ihren fach- und sachkundigen Mitarbeitern eingehend auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Unseres Erachtens entbehrt das Kletterverbot sowohl der naturschutzfachlichen, als auch der rechtlichen Grundlage, was uns bereits von Anwälten bestätigt wurde.

Die Verfügung wurde jedoch letztendlich nie umgesetzt. Es wurde weiterhin geklettert und offenbar sogar geduldet, denn auf dem Gebiet der Gemeinde Gleichen wurde bislang kein Kletterer angezeigt. Gelegentlich kam es wohl auch zu Kontakten mit privaten Grundstückseigentümern, die es offenbar auch nicht so gerne sahen und sehen, dass an „ihren“ Felsen und Steinbrüchen geklettert wird. Im Nachgang der Unterlassungsverfügung wurden dann in 1990 und 1991 an verschiedenen Felsen ein Großteil der vorhandenen Haken abgesägt und abgeflext, wobei z.T. deutliche Beschädigungen der Felsen mit verbunden waren. Danach gab es lediglich noch zwei erwähnenswerte Vorkommnisse. Im Oktober wurde eines unserer Mitglieder im Reiffenhäuser Wald wegen „widerrechtlicher Ausübung des Klettersports“ von einer Privatperson angezeigt, das Verfahren aber ein Jahr später ohne Angabe von Gründen eingestellt (die Akte dazu liegt uns zumindest weitgehend vollständig vor). Und im Frühjahr 2002 wurde ebenfalls einem unserer Mitglieder von Unbekannten das oberhalb einer Steinbruchwand befestigte Seil durchgeschnitten. Aufgrund der schwelenden Probleme wurde im übrigen nie ein Kletterführer über den Göttinger Wald verfasst oder auch anderweitig keine Informationen über das Klettergebiet veröffentlicht. Genauere Kenntnisse besaßen nur relativ wenige Insider, so dass sich der „Kletterbetrieb“ bis heute immer in sehr deutlichen Grenzen gehalten hat.

Weiter ging es Anfang 2003. Wir tätigten einen Anruf bei der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Volkmar Kießling, und erkundigten uns nach Stand und Planung der aufgrund der FFH-Gebiete „Göttinger Wald“ und „Reinhäuser Wald“ sowie des Vogelschutzgebietes „Unteres Eichsfeld“ vorgesehenen Novellierung der Landschaftsschutzgebietsverordnung GÖ 9 „Leinebergland“. Es wurde ein Gesprächstermin für den 07.02.2003 beim Landkreis Göttingen vereinbart, an dem Herr Herbert Eggers und Herr Kießling von Seiten der UNB und 3 Vorstandsmitglieder unserer IG Klettern teilnahmen. Herr Kießling teilte uns im Rahmen dieses Gespräches mit, dass ein Kletterverbot mit Erlaubnisvorbehalt für alle Felsen vorgesehen ist und des weiteren alle für das Klettern gesperrten Felsen als Naturdenkmal ausgewiesen werden sollen. Man sähe Probleme hinsichtlich Felskopfvegetation, Felsfußvegetation, Beunruhigung und den im Fels angebrachten Haken. Ein entsprechender Verordnungsentwurf soll im Sommer 2003 vorliegen. Ein gemeinsamer Termin mit Grundstückseigentümern und Forst wurde avisiert.

Worauf das hinaus laufen sollte war klar: Es würde nach aller Erfahrung voraussichtlich keine Erlaubnis zum Beklettern von Felsen geben. Offenbar aufgrund einer Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen an die Landesregierung, war beim folgenden Gesprächstermin, am 20. Mai 2003, alles anders. Wie dem beigefügten Gesprächsvermerk zu entnehmen ist, wurde insgesamt keine Einigkeit erzielt und daher nur die unterschiedlichen Standpunkte aufgeführt. Jedoch bestanden auf einmal Seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine naturschutzfachlichen Einwände mehr gegen das Beklettern von Felsen. Dieser offenbar erst am 18. Juni abgefaßte Gesprächsvermerk wurde uns erst 2 Monate später, aufgrund telefonischer Nachfrage, am 29. Juli 2003 per eMail zugesandt. Wie wir erst im Frühjahr diesen Jahres in Erfahrung bringen konnten, beruhte der Umschwung in der naturschutzfachlichen Wertung des Kletterns auf einer Verfügung des Umweltministeriums an die Oberen und Unteren Naturschutzbehörden, in der diese dazu aufgefordert werden das Klettern in Niedersachsen einvernehmlich mit den Klettervereinigungen (DAV, IG Klettern) zu regeln.

Trotz der avisierten Termine mit privaten Grundstückseigentümern kam es bis dato zu keinen weiteren Treffen und Gesprächen. Bei allen Nachfragen seit Mai 2003 (ca. alle 2-3 Monate) wurden wir vertröstet und offenbar mit oberflächlichen Informationen abgespeist: Man wäre noch in Verhandlungen oder gerade überwiegend mit anderen Punkten der Verordnung beschäftigt, man würde sich melden. Von den mittlerweile insgesamt 4 oder sogar 5 Verordnungsentwürfen haben wir nie Kenntnis erhalten, sind also in das öffentliche Beteiligungsverfahren zu keinem Zeitpunkt einbezogen worden, welches mittlerweile auch abgeschlossen ist.

Am Mittwoch letzter Woche, den 22. Juni, erhielt ich ein eMail von Herrn Kießling, welches ich hier im Wortlaut 1:1 wiedergebe:

Landkreis Göttingen
UNB

IG Klettern Niedersachsen e.V.
c/o Jo Fischer
Am Freibad 2
31171 Nordstemmen

Hallo Herr Fischer,
die Stellungnahmen der Privatwaldbesitzer und der Genossenschaften liegen jetzt vor. Sie sind überwiegend ablehnend. Zur eigenen Sicherheit habe ich jetzt eine rechtliche Prüfung veranlasst, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit eine Untersagung durch „Private“ wirksam sein kann. Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Klettern und dem Setzen von Haken beim Klettern. Erst auf dieser Grundlage kann ich eine Diskussion mit den Privatwaldbesitzern und den Genossenschaften führen. Ich melde mich, sobald auf dieser Basis ein Gesprächsergebnis mit den Privatwaldbesitzern und den Genossenschaften vorliegt. Ich nehme an, dass dies bis zum Herbst dauern wird.

Mit freundlichem Gruß
i.A.
Kießling

Zunächst war erstmal auffällig, dass wir wieder mal um eine weitere, nicht unerhebliche Zeitspanne hingehalten werden sollten. Und bei etwas genauerer Betrachtung warf diese Nachricht auch einige Fragen auf:

1) Warum beschäftigt sich Herr Kießling derart engagiert mit dem Betretensrecht von Grundstücken, die sich im Besitz von Privatpersonen und Genossenschaften befinden?

2) Warum beschäftigt Herr Kießling sich mit dem gleichen Engagement mit dem Anbringen von Haken?

3) Was hat das alles mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu tun? Schließlich sind das Belange, die zwischen den Eigentümern und den Nutzern zu klären sind, sofern dies nicht bereits im Niedersächsischen Gesetz für den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgelegt ist. Ein naturschutzfachliches Problem ist darin jedenfalls nicht zu sehen. Sollte die UNB das Waldgesetz nicht bekannt sein? Äußerst unwahrscheinlich.

Wir begannen noch am selben Tag mit unseren Recherchen und wurden schnell im Internet fündig. Der aktuelle Verordnungsentwurf stand am Mittwoch abend, den 23. Juni bei der Sitzung des Umweltausschusses des Kreises zur Beratung auf der Tagesordnung. Am Donnerstag brachten wir dann die im Verordnungsentwurf stehende Formulierung zum Klettern in Erfahrung: „§ 7 Es bedarf der Erlaubnis Felsen und sonstige Steilwände mit Hilfsmitteln, wie das dauerhafte Anbringen von Haken und Ösen, zu erklettern“. Darüber hinaus wurde uns mitgeteilt, dass Herr Kießling eine Fragenbogen-Umfrage bei den privaten Grundstückseigentümern durchgeführt hat. In den Fragebogen an den bzw. die jeweiligen Grundstücksbesitzer war jeder einzelne Felsen aufgelistet, der auf dessen Grundstücken steht und der Eigentümer war aufgefordert zu jedem Felsen diejenigen Probleme aufzuführen, die er dort mit den Kletterern habe oder sähe. Wiederum stellt sich die Frage: Was hat das mit den Schutzzielen einer Landschaftsschutzgebietsverordnung zu tun?

Das Ganze veranlasste uns dazu Herrn Kießling (mit Kopie an Frau Kreisrätin Christel Wemheuer) am Montag, den 28. Juni (07:43 Uhr) einen umfangreicheren Brief per eMail zu schicken, in dem wir um Antwort auf eine Reihe von Fragen baten.

Sehr geehrter Herr Kießling,

aufgrund Ihres eMails vom Mittwoch letzter Woche (22.6.) habe ich mich etwas eingehender informiert und mit befremden den Stand der Dinge bzgl. LSG-VO „Leinebergland“ und Klettern zur Kenntnis nehmen müssen, sowohl was den aktuellen Entwurf der Verordnung als auch Ihre ‚Eigentümerumfrage‘ anbelangt.

Vor diesem Hintergrund habe ich einige Fragen an Sie, die Sie bitte dem beigefügten Anschreiben an Sie entnehmen und deren Beantwortung mir sehr am Herzen liegt. Ich möchte Sie zudem darauf aufmerksam machen, dass ich für diesen Brief einen Verteiler vorgesehen habe, den Sie ebenfalls dem Anschreiben entnehmen können. Des weiteren habe ich vier weitere Unterlagen beigefügt, auf die ich in meinem Brief an Sie verweise.

Mit freundlichen Grüßen,

Joachim Fischer
(1. Vorsitzender)

Attachements

Brief an UNB Göttingen, Herrn Kießling vom 28.06.2004

– Vermerk zum Gespräch zwischen UNB Göttingen, Forstamt Reinhausen, IG Klettern und Deutscher Alpenverein vom 20.05.2003 im Forstamt Reinhausen

– Antwort des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage des Deutschen Alpenvereins zu „Gesetzestexte und Ausführungsbestimmungen zum Betreten der freien Landschaft“ vom 18.08.1999 (Abschrift)

– Niedersächsisches Gesetz für den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vom 21. März 2002 (Quelle: www.ml.niedersachsen.de)

– Untersagungsverfügung zum Klettern im Bereich der Gemeinde Gleichen des Landkreis Göttingen vom 20.03.1990 (Abschrift)

Die in dem Mail genannten Anhänge finden Sie ebenfalls am Ende dieses eMails. Selbstredend haben wir bis heute keine Antwort darauf erhalten, weder per eMail oder Brief, noch am Telefon.

Am vergangene Montag Abend konnten wir dann zudem den Internetseiten des Landkreises entnehmen, dass der aktuelle LSG-VO-Entwurf am 7. Juli im Rahmen der Kreistagssitzung diskutiert wird. Wir fragten am nächsten Tag nach und erfuhren, dass auf dieser Sitzung die Verordnung womöglich verabschiedet werden könnte. Von daher sehen wir uns veranlasst andere Wege zu beschreiten.

Nach unserer Ansicht hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen hier sehr geschickt taktiert. Denn es ist ja glasklar: Da wir von der UNB nie einen VO-Entwurf erhalten haben, am öffentlichen Verfahren nicht beteiligt wurden und daher auch in Unkenntnis über die Existenz solcher Entwürfe gehalten wurden, konnten wir auch keine Stellungnahme dazu abgeben. Damit hat die UNB zugleich dafür gesorgt, dass das Thema Klettern in den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse bislang nie auf der Tagesordnung oder anderweitig zur Diskussion stand. Aufgrund unserer gesamten Erfahrungen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Göttingen, gehen wir davon aus, dass dies in voller Absicht geschah, damit die Verordnung in der von der UNB gewünschten Form (also de facto mit einem Kletterverbot) vom Kreistag verabschiedet wird. Insofern wurde der gesamte Kreistag mit allen 64 Abgeordneten von der UNB für deren „Wunschvorstellungen“ instrumentalisiert, mißbraucht und vorgeführt, in dem man dem Kreistag das Thema schlicht weg unterschlagen und eine Verfügung der Landesregierung vorsätzlich mißachtet hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

seit 15 Jahren führen DAV und IG Klettern Gespräche und Verhandlungen mit Vertretern von Ministerien, Oberen und Unteren Naturschutzbehörden, mit Forstamtsleitern und Revierförstern sowie mit Vertretern der unterschiedlichsten Naturschutzorganisationen. Wir arbeiten in sehr konstruktiver und partnerschaftlicher Weise mit der Projektgruppe Wanderfalkenschutz Niedersachsen zusammen und haben diverse Brutnischen, insbesondere in alten Steinbrüchen für die seltenen Greifvögel hergerichtet und damit einen nicht unbeträchtlichen Anteil an der Größenordnung und Stabilität des derzeitigen Population. Landesweit können wir auf eine funktionierende Klettergebietsbetreuung verweisen, in deren Rahmen Lenkungs- und Informationsmaßnahmen zur naturverträglichen Gestaltung des Klettersports umgesetzt und durchgeführt werden. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen sieht hier keiner der zahlreichen, ehrenamtlich für den Naturschutz aktiven Leute ein Problem oder nicht einvernehmlich regelbaren Konflikt. Rücksichtnahme auf die naturschutzfachlichen Belange steht bei uns ganz oben auf der Tagesordnung.

Wir haben den nachhaltigen Eindruck, dass Hr. Kießling sich seit Jahren ein Verbot des Kletterns im Göttinger Wald, aus welchen Gründen auch immer, zum Ziel gesetzt hat, obwohl vom naturschutzfachlichen her keine Einwände bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Fischer
1. Vorsitzender

(Anlagen)


Dieser Brief wurde verschickt an:

Niedersächsische Landesregierung, Herrn Ministerpräsident Christian Wulff
Niedersächsisches Umweltministerium, Herrn Umweltminister Hans-Heinrich Sander
Niedersächsisches Umweltministerium, Herrn Staatssekretär Dr. Christian Eberl
Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium, Herrn Landwirtschaftsminister Ehlen
Niedersächsische Landesregierung, Herrn Landtagspräsident Jürgen Gansäuer
CDU-Landtagsfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden David McAllister
FDP-Landtagsfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Philipp Rösler
Grüne-Landtagsfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Stefan Wenzel
SPD-Landtagsfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Sigmar Gabriel
Niedersächsisches Umweltministerium, Referat 27a (Natura2000 u. sonst. Schutzgeb.), Herrn Referatsleiter Dr. Hans Meier
Niedersächsisches Umweltministerium, Referat 29 (Naturschutzrecht), Herrn Referatsleiter Prof. Dr. Hans-Walter Louis
Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium, Herrn Forstinspektor Klaus Jänich
Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium, Herrn Sören Obermann
Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, Herrn Dr. Rainer Kottkamp
Bezirksregierung Braunschweig, Herrn Regierungsvizepräsident Jürgen Franke
Bezirksregierung Braunschweig, Dez. 503, Herrn Dezernatsleiter Volker Monpetain
Bezirksregierung Braunschweig, Dez. 503, Frau Andrea Ede (Naturschutzrecht)
Bezirksregierung Braunschweig, Dez. 503, Frau Anne-Margarete Runge
Bezirksregierung Braunschweig, Dez. 408, Herrn Wolfgang Kück
Landkreis Göttingen, Herrn Landrat Reinhard Schermann
Landkreis Göttingen, Frau Ute Haferburg, stellv. Landrätin
Landkreis Göttingen, Herrn Lothar Koch, stellv. Landrat
Landkreis Göttingen, Herrn Prof. Dr. Gerhard Ströhlein, stellv. Landrat
Landkreis Göttingen, Frau Kreisrätin Christel Wemheuer
Landkreis Göttingen, Herrn Kreisrat Peter Jürgens
Landkreis Göttingen, Herrn Kreisrat Franz Wucherpfennig
Landkreis Göttingen, CDU-Kreistagsfraktion, Herrn Vorsitzenden Dr. Harald Noack
Landkreis Göttingen, SPD-Kreistagsfraktion, Herrn Vorsitzenden Jörg Wieland
Landkreis Göttingen, Kreistagsfraktion Bündnis 90/Grüne, Frau Vorsitzende Maria Gerl-Plein
Landkreis Göttingen, FDP-Kreistagsfraktion, Herrn Vorsitzenden Arno Spangenberg
Landkreis Göttingen, CDU-Kreistagsfraktion, Frau Elke Baumgärtel (Vors. Umweltausschuss)
Göttinger Tageblatt, Herrn Kraeft
NDR Niedersachsen, Hallo Niedersachsen, Frau Annika Erdmann
Hannoversche Allgemeine Zeitung, Herrn Berger

Download: Brief an Politiker und Behörden vom 01.07.2004

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