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GÖ-Wald:  Stress in Reiffenhausen

   
  Neue Schilder braucht das Land! Das Verbot entbehrt jedoch der rechtlichen Grundlage, denn das (naturverträgliche) Klettern unterliegt dem freien Betretungsrecht und muss daher von Grundstückseigentümern geduldet werden.
   

Im Juli diesen Jahres wurden am Parkplatz beim Camping Reiffenhausen 2 Schilder aufgestellt, denen zu entnehmen ist, dass das Klettern in den Felsen (richtig wäre und das ist wohl auch gemeint: „an den Felsen“) dort verboten sein soll. Da sich die Reiffenhäuser Felsen alle auf dem Grund und Boden der Realgemeinde Reiffenhausen befinden, dürfte diese auch als Urheber für die Schilder anzusehen sein.

In der Folge wurden vor Ort mehrfach Kletterer angesprochen, als diese aus ihren PKWs ausstiegen. Insbesondere wurden diese gefragt, was sie denn vorhätten und nachfolgend – sofern sie sich als Kletterer zu erkennen gaben – darauf hingewiesen, dass das Klettern dort verboten wäre.

Am 4. August kam es zu einem weiteren Aufeinandertreffen. Ein Kletterer aus Kassel hatte sich als solcher zu erkennen gegeben und liess sich auch nach entsprechender Diskussion nicht davon abhalten zum Klettern zu gehen. Auf der Rückfahrt bemerkte er dann, dass sein einer Reifen kaum noch Luft hatte. Beim nachfolgenden Stopp an der nächsten Tankstelle war an diesem Reifen jedoch kein Defekt festzustellen, ergo hatte ihm offenbar jemand die Luft abgelassen. Dann wollte er die Gelegenheit auch gleich nutzen um nachzutanken und musste beim Öffnen der Tankklappe feststellen, dass der Einfüllstutzen mit Hundekot zugeschmiert worden war.

Nach Rüchsprache mit uns wurde der Vorfall letzte Woche zur Anzeige gebracht. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln jetzt.

Von daher unser Aufruf an alle Kletterer:  Bitte teilt unserem Vorstand umgehend alle irgendwie gearteten Vorfälle und Kontakte mit Leuten vor Ort mit. Merkt Euch das Aussehen und notiert gegebenenfalls die Autonummer Eures „Gesprächspartners“, sofern ihr diesem eine zuordnen könnt. Und schaut Euch Euer Fahrzeug genau an, bevor Ihr den Parkplatz wieder verlasst. Sofern Ihr irgendwelche Veränderungen feststellt, wendet Euch sofort an die Polizei – zuständig ist das Polizeirevier in Groß Schneen.
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