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Hainberg/Bodensteiner Klippen: Infoveranstaltung des Landkreises Wolfenbüttel zur FFH-Sicherung am 04.07.2016

Während der Konflikt um das Kletterverbot an den Bodensteiner Klippen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden werden muss, trifft der Landkreis Wolfenbüttel Vorbereitungen, den Flora-Fauna-Habitat-Schutz durch Novellierung der bestehenden Landschaftschutzgebietsverordnung von 1975 umzusetzen.

Der Landkreis hat private Flächeneigentümer, Forstgenossenschaften, Feldmarksinteressenschaften, Gemeinden, DAV und IG Klettern zu einer Infoveranstaltung eingeladen, auf der die Untere Naturschutzbehörde das Vorhaben darstellen wird.

Unter anderem werden beabsichtigte Verbote und eine Änderung der Grenze des Schutzgebiets erläutert: Die beiden Jagdhütten westlich der Sofaklippe lagen vollständig im LSG und waren bei der FFH-Meldung 1999 im FFH-Gebiet enthalten. Nach der aktualisierten Karte wurde das Privathaus von Herrn Richert nach Abriss der Jagdhütte und erheblich vergrößertem Neubau aus dem FFH-Gebiet herausgenommen. Nach Aussage des NLWKN sei es ein übliches Vorgehen, Flächen, auf denen bestehende Nutzungen nicht im Einklang mit den Schutzzielen von FFH stehen, aus dem Schutzgebiet herauszunehmen. Interessant ist, das das Grundstück zum Zeitpunkt des Neubaus 2008 noch im FFH-Gebiet lag. Sachen gibt´s…

In der Grafik seht Ihr links eine Karte aus der FFH-Basiskartierung von 2011 (FFH-Gebietsgrenze violett) und rechts die aktuelle Karte des NLWKN vom Mai 2015 (FFH rot schraffiert).

Die Infoveranstaltung findet am Montag, den 04.07. um 18 Uhr im Gasthaus Woltmann in Baddeckenstedt statt.

Vermutlich wird der Abend für viele, die am Klettern in den Bodensteiner Klippen interessiert sind, sehr spannend werden.

Übrigens: Durch die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist die Wirkung des Kletterverbots bis zur endgültigen Entscheidung aufgehoben:

„Widerspruch und Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt haben grundsätzlich aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO)“.

 

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