07 Mrz 2016 Infoveranstaltung zum LSG Reinhäuser Wald am 09.03. um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Reinhausen
Liebe Kletterer, wir berichteten schon mehrfach über das für uns inakzeptable Verhalten der Umweltbehörde im Landkreis Göttingen. Die Umweltbehörde weigert sich den aktuellen Erlass zum Betretensrecht vom 14.01.2016 anzuerkennen (siehe DOWNLOADS / Rechtlicher Rahmen) und beharrt im Verordnungsentwurf für das LSG Reinhäuser Wald auf die Sperrung aller Felsen auf Privatgrund.
Auf der Internetseite des Landkreises ist demonstrativ der alte, im Bezug auf das Betretensrecht korrigierte Erlass vom Januar 2013 dargestellt. Weiter sind auch die Anlagen der Kletterrouten (Anlage II) aktualisiert, aber nicht um die durch uns zugesandten neuen Routen und Topos erweitert:
https://sessionnet.krz.de/kreis_goettingen/bi/vo0050.asp?__kvonr=6217&search=1
Am 09.03.2013 findet im Dorfgemeinschaftshaus Reinhausen eine Infoveranstaltung des Landkreises zum LSG Reinhäuser Wald für die Bürger statt. Eine weitere Gelegenheit, unseren Unmut auszudrücken. Die Verteter der Umweltbehörde stehen hier Rede und Antwort.
Zur Vorbereitung des Termins veranstaltet der DAV und die IG Klettern in den Räumen der Sektion des DAV Göttingen am 08.03. um 20 Uhr eine Infoveranstaltung, wo der aktuelle Stand aus unserer Sicht dargestellt wird. Die Kletterverbände sind nun aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung zum Entwurf zu nehmen.
Wir werden das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium über das Vorgehen des Landkreises informieren. Wenn wir den Stop des Verordnungsgebungsverfahrens nicht erreichen können, wird der Kreistag am 22. Juni über die Verordnung und das Kletterverbot beschließen. Dann bleibt uns der Rechtsweg.
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