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Kletter-Lichtstreif am Horizont: Neues NSG „Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald“

Die Landkreise Northeim, Hildesheim und Holzminden beabsichtigen das FFH-Gebiet „Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald (DE-4024-332)“ als Naturschutzgebiet unter Schutz zu stellen. Das FFH-Gebiet umfasst große Waldbereiche in den genannten Kreisen. Das bestehende NSG „Selterklippen“ wird in das neue NSG einbezogen. In Zusammenhang mit der Verordnungsgebung, die vom LK Northeim durchgeführt wird, soll das derzeitige Kletterverbot im südlichen Selter auf den Prüfstand gestellt werden. Das heißt konkret:

Mit dem neuen Erlass zum Betretensrecht besteht eine große Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit wieder im Selter Klettern zu können.

Zur Erinnerung: Die naturschutzfachliche Abklärung der Kletterbereiche hatte in der Verordnung vom März 2009 bereits stattgefunden, allerdings verweigerten die Grundeigentümer die Ausschilderung der Bereiche vor Ort. Damit war faktisch ein Kletterverbot entstanden. Nach der neuen Rechtslage sind die Grundeigentümer dazu nicht berechtigt.

Da alle Regelungen neu verhandelt werden und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für das Naturschutzrecht Gültigkeit hat, werden wir beim Landkreis Northeim anregen, das 2009 nicht berücksichtigte naturschutzfachliche Gutachten über die Erzhausener, Esbecker und Südlichen Fredener Klippen als Datengrundlage in den Prozess einfließen zu lassen.

Nach dem Grundsatz: „So viel Sperrung wie nötig, so wenig wie möglich“ hat das Klettern im Selter wieder eine Chance!

Wir freuen uns auf die weiteren Entwicklungen!

 

 

 

5 Comments
  • Michael
    Posted at 14:27h, 26 Januar

    so viele gute Nachrichten…
    WOW

  • Hans
    Posted at 16:49h, 26 Januar

    Ist ja kaum zum aushalten.

  • Olli
    Posted at 17:08h, 26 Januar

    Vielen Dank allen Beteiligten!!! Es wäre der größte Erfolg überhaupt, wenn das ungerechtfertigte und überzogene Verbot einer vernünftigen Lösung weichen müsste. Im Selter sind die paar Kletterer noch nie groß aufgefallen und dennoch sind die Wege am Schinken, an den Dächern, an der Keule einzigartige Perlen und wichtig für das norddeutsche Klettern. Von der „Natur“ ist der Kletterer dort ohnehin noch nie richtig als Feind wahrgenommen worden.

  • Axel
    Posted at 18:59h, 26 Januar

    Ich habe eine Korrektur im Text vorgenommen: Die Nördlichen Fredener Klippen sind nicht im FFH-Gebiet.

  • Christoph Deinet
    Posted at 22:50h, 08 Februar

    Kleine Korrektur:
    Die Rechtslage war schon immer so. An dem Gesetzt hat sich durch den Erlass ja nichts geändert. Nur wollte es von staatlicher Seite niemand explizit aufschreiben und die Grundeigentümer wollten es nicht wahrhaben – und werden es wohl auch in Zukunft nicht wahrhaben wollen.

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