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Klettern an den Naturdenkmalen im Landkreis Osterode bereits seit mehreren Jahren verboten

Wie wir heute in Erfahrung bringen konnten, hat der Landkreis Osterode in 2003 und 2005 die Verordnungen zu seinen Naturdenkmalen überarbeitet und neugefasst. Darunter befinden sich Verordnungen für eine ganze Reihe von bekletterten Felsen, für die seit dem ein Kletterverbot gilt. Betroffen sind folgende Felsen:

  • Hübichenstein (Bad Grund)
  • Schulbergklippen (Herbergswände, Südharz)
  • Einhornhöhle/Kastell (Brandköpfe, Südharz)
  • Westersteine, Westliche und Östliche (Südharz)
  • Römerstein (Südharz)
  • Die Verordnungsverfahren wurden ohne Beteiligung und Information der Kletterverbände durchgeführt, obwohl Kontakt zwischen Behörde und uns bestand. Hätte nicht zufällig das Forstamt Clausthal Richard Goedeke auf das Kletterverbot am Hübichenstein aufmerksam gemacht, wären uns die Verbote auch weiterhin nicht bekannt. Die Verordnungen bzw. Informationen darüber wurden (außer wohl im Amtsblatt des Kreises) nicht weiter veröffentlicht und die Verbote zudem vor Ort an den Felsen nicht kenntlich gemacht. Von daher laufen die Kletterer seit nun mehr 2 bzw. 4 Jahren an den vorgenannten Felsen Gefahr ahnungslos mit einem Bußgeld bestraft zu werden.

    Erst heute, auf direkte Nachfrage bei der Naturschutzbehörde des Landkreises, wurde uns mitgeteilt, dass das Klettern an allen ND-Felsen verboten ist. Bei den mittlerweile recht vielen telefonischen Kontakten, insbesondere im Zuge der Sperrung der Burgruine aus Vogelschutzgründen in diesem Frühjahr, war die ganze Zeit kein Wort darüber verloren worden. Fragt sich nur, warum man erst verordnungsrechtliche Fakten ohne Beteiligung gegen die Betroffenen schafft und das vor diesen dann auch noch geheim hält. In was für einem Land leben wir eigentlich?

    Geklärt ist damit auch, was es mit der seltsamen Verfügung auf sich hat, die Kletterern am Einhornhöhlefels in diesem Frühjahr unter die Nase gehalten wurde und die es angesichts der Drohung ‚Man würde die Polizei hohlen‘ vorzogen lieber zum Römerstein zu wechseln (siehe Forum bei KletternImNorden.de -> ‚Umwelt‘ -> ‚Kletterregelungen Südharz‘). Und wie sich heute herausstellte, ist die Behörde über diesen Vorgang von demjenigen welchen informiert worden, denn sie bestätigte uns, dass es sich bei dem besagten Papier um die entsprechende ND-Verordnung gehandelt hat. Bemerkenswert ist auch, dass der gute Mann diese Verordnung offenbar sofort griffbereit zur Hand hatte.

    Sobald es Neues gibt werden wir hier darüber informieren. Zunächst sind für die kommenden Wochen Gespräche und Ortsbegehungen mit Behördenvertretern des Landkreises avisiert.

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