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Klettern in den Bodensteiner Klippen ab 15.3. wieder möglich

Lange hat es gedauert, nun ist es offiziell:

Nach 6 Jahren Sperrung können die Felsen der Hauptgruppe, Sofaklippe und ein par andere im Landkreis Wolfenbüttel wieder beklettert werden. Jedes Jahr gilt eine temporäre Sperrung wegen Fledermausschutz vom 1.10. bis 15.3.

Eine große Freude erfüllt uns! Nach dem Römerstein 2020 erhalten wir 2022 ein weiteres, seit Jahren gesperrtes Klettergebiet zurück.

Was lernen wir aus der langen Geschichte, die uns viel Arbeit und Kosten verursacht hat?

Es geht nicht schnell. Es wird lange dauern. Es wird Mühe machen. Aber: Beharrlichkeit zahlt sich aus.
Wenn man fachlich und rechtlich auf Augenhöhe ist, kann man ein fachlich nicht begründetes Kletterverbot kippen. Voraussetzung ist die Kooperations- Und Kompromissbereitschaft auf Grundlage von Zahlen, Daten, Fakten, in diesem Fall ein naturschutzfachliches Gutachten, das von beiden Konfliktpartnern akzeptiert wird.

Wann immer möglich, sollten wir Konflikte vor der Eskalation lösen. Dazu müssen wir mit allen Beteiligten dauerhaft im Gespräch bleiben und deren Perspektive respektieren. Wir hoffen, dass sich auch das Verhältnis zum Grundeigentümer zukünftig entspannen wird.

Und jetzt freuen wir uns, im Frühjahr 2022 wieder am Hauptturm der Bodensteiner Klippen zu klettern!

 

Die genauen Kletterregeln veröffentlichen wir in einem weiteren Post.

Die lange Geschichte des Kletterverbots in dürren Stichworten:

  • 2003 kauft der jetzige Grundeigentümer die Felsen.
  • 2006 schreibt er die IG Klettern mit dem Hinweis an, dass er das Klettern verbietet. Der Vorbesitzer hatte das Klettern geduldet.
  • 2008 legt der Landkreis auf Anfrage des Grundeigentümers dar, dass er dessen Gründe für ein Kletterverbot für gegeben ansieht.Gründe seien der Schutz von Leib und Leben von Wanderern unter den Felsen, Abwendung von Brandgefahren, Beunruhigung von Wild, unzumutbare Belästigungen des Grundeigentümers, Behinderung der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks.
  • Ein von der IG vorgeschlagener Ortstermin zur Konfliktklärung wird vom Grundeigentümer abgelehnt.
  • 2014 informiert der Landkreis den Grundeigentümer auf Anfrage, dass die Felsen unter Biotopschutz stehen und damit Klettervebot besteht. Der Grundeigentümer stellt Kletterverbotsschilder auf.
  • 2014 werden Kletternde am Ostturm angezeigt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Nach längeren Gesprächen wird das Verfahren eingestellt.
  • 2015 bestätigt der Landkreis formell das Kletterverbot und die Rechtmäßigkeit der Verbotsschilder. IG und DAV legen Widerspruch ein und fordern den Abbau der Schilder. Die meisten Haken der Hauptgruppe werden abgesägt.
  • Der Landkreis lehnt den Widerspruch ab.
  • 2016 bestätigt das Landwirtschaftsministerium auf Anfrage von DAV und IG, dass Klettern zum „Allgemeinen Betretensrecht“ gehört und nicht der Zustimmung des Grundeigentümers bedarf. Ein entsprechender Erlass zum Waldgesetz wird herausgegeben. Ein wichtiger Schritt zur Lösung des Konflikts.
  • 2016 klagen Richard Goedeke und Axel Hake mit Unterstützung von DAV und IG vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen das Kletterverbot. Die Verbände können nicht klagen, da kein Verbandsklagerecht besteht.
  • Ein Mediationsangebot des Gerichts wird von der Gegenseite 2017 abgeleht.
  • Währenddessen laufen die Vorbereitungen der Novellierung der Landschaftsschutzgebietsverordnung zur Anpassung an die FFH-rechtlichen Anforderungen der EU.
  • IG und DAV schlagen 2017 zur naturschutzfachlichen Klärung vor auf eigene Kosten ein Felsgutachten anfertigen zu lassenDer Landkreis stimmt zu, eine erste Kooperation. Der Lösungsweg zeichnet sich ab.
  • 2018 liegt das Gutachten vor, dass sowohl Sperrungen als auch Freigaben von Kletterfelsen vorschlägt.
  • 2019 wird die neue LSG-Verordnung vom Kreistag verabschiedet, die eine Freigabe von gesperrten Felsen nach naturschutzfachlicher Prüfung vorsieht.
  • Im Juni 2020 wird das Klettervebot von 2015 durch das Verwaltungsgericht Braunschweig aufgehoben. Durch die LSG Verordnung bleiben die Felsen gesperrt. DAV und IG beantragen die Freigabe der naturschutzfachlich unbedenklichen Felsen.
  • 2021 nach weiteren Gesprächen wird nach Gutachtenlage die Klettererlaubnis für Haupgruppe, Sofaklippe Geroldstein usw. mit Auflagen erteilt.
  • Der Grundeigentümer legt Widerspruch gegen die Kletterelaubnis ein.
  • Der Landkreis lehnt den Widerspruch ab, die Klagefrist gegen die Ablehnung besteht bis zum 31.12.2021.
  • Der Grundeigentümer zieht den Widerspruch zurück. Das ist überraschend, denn durch eine Klage hätte er sich weitere Jahre der Ruhe an den Felsen erkaufen können. Wir würdigen das als positiven Schritt.
  • Die Klettererlaubnis wird am 1.1.2022 rechtskräftig.

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