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Klettervereinbarung Thüster Berg unterzeichnet

Die Landkreise Hameln-Pyrmont, Hildesheim und der DAV Landesverband und IG Klettern schließen den Vertrag über das Klettern am Thüster Berg mit allen Naturschutzregeln ab.

Zur Freude aller Beteiligten konnte am 26. Februar in Hameln die Klettervereinbarung unterzeichnet werden. Bei der Ausarbeitung hat sich einmal mehr die inzwischen jahrzehntelange gute Zusammenarbeit zwischen den Naturschutzbehörden der Landkreise und den Kletterverbänden bewährt.

Neben anderen Naturschutzregeln wurde die Zonierung für alle Felsen festgeschrieben. Im Landschaftsschutzgebiet und dem darin enthaltenen FFH-Gebiet gilt an den Felsen des Kanstein und der Levedagser Klippen überwiegend Zone 2 (Klettern auf bestehenden Routen).
An den Felsen außerhalb des LSG (Bockshorn, Marienhagener Steinbrüche) sind weiterhin Neutouren möglich. Damit sind die naturschutzfachlich sensiblen Bereiche geschützt, die anderen können weiter beklettert werden.

Die Klettervereinbarung findet ihr hier:

https://ig-klettern-niedersachsen.de/wp-content/uploads/2020/03/2020-02-09-Vereinbarung-Thüster-Berg-final.pdf

Dem Anlass entsprechend waren die Unterzeichnenden guter Laune.
Von links nach rechts: Harald Baumgarten (Leiter Untere Naturschutzbehörde Hameln-Pyrmont), Laura Kristin Rahier (Mitarbeiterin in der Naturschutzbehörde), Barbara Ernst, Andreas Manz (Dezernatsleiter Erneuerbare Energien / Umwelt / Wirtschaft), Axel Hake.

In Hildesheim haben wir den Vertrag am 2.3. unterzeichnet, daher sind Walter Hansen (Dezernent für Bildung, Bau, Verkehr und Umwelt des Landkreises Hildesheim) und Martina Stübe (Mitarbeiterin der Naturschutzbehörde) nicht im Bild.

Wir können nur schützen, was wir kennen und be-greifen.

Gerade dazu kann Klettern einen wichtigen Beitrag liefern!

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