Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

Landesregierung hat Gesetzentwurf zum Nationalpark Harz beschlossen

Die Niedersächsische Staatskanzlei und das Umweltministerium haben am 07. Juni folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Niedersächsische Staatskanzlei
Niedersächsisches Umweltministerium

Pressemitteilung, 07. Juni 2005

Landesregierung hat Gesetzentwurf zum Nationalpark Harz beschlossen

Zusammenführung Nationalparke Harz

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat heute den Gesetz-Entwurf zum niedersächsischen Teil des „Nationalparks Harz“ beschlossen und für das Beteiligungsverfahren freigegeben. Kommunale Spitzenverbände, Gewerkschaften und Berufsverbände sowie Behörden, der Nationalparkbeirat, Naturschutzverbände, Wirtschafts- und Tourismusverbände werden an dem Verfahren beteiligt. „Ziel ist es dass sich alle, deren Belange durch die Zusammenlegung berührt sind, beteiligen“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander in der Kabinettssitzung. „Rechtzeitig vor Einbringung des Gesetzes in den Landtag wollen wir die Änderungswünsche erfahren, um diese in Abstimmung mit Sachsen-Anhalt einarbeiten zu können.“ Die Beteiligungsfrist beträgt fünf Wochen.

Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Nationalparke „Harz“ (Niedersachsen) und „Hochharz“ (Sachsen-Anhalt) werden in den weitestgehend gleich lautenden Gesetz-Entwürfen u. a. folgende neue Festlegungen getroffen:

Verankerung der Zielsetzung für die Zusammenführung der Nationalparke;
Einheitliches Kartenwerk mit Übersichtskarte für das Gesamtgebiet sowie Gebietskarten in einheitlicher Darstellung;
Einheitliche Gebietsgliederung in Naturdynamikbereiche, Naturentwicklungsbereiche und Nutzungsbereiche;
Einheitlicher Schutzzweck;
Berücksichtigung regionaler Belange;
Möglichst weitgehend übereinstimmende Regelungen zu zulässigen Handlungen, die örtliche Besonderheiten in beiden Ländern berücksichtigen;
Erstellung eines Nationalparkplanes nach gleichen Grundsätzen für das Gesamtgebiet anstelle von bisher zwei unterschiedlichen Plänen;
Erstellung eines Wegeplanes nach gleichen Grundsätzen für das Gesamtgebiet anstelle von bisher zwei unterschiedlichen Plänen;
Einheitliche Informations- und Bildungsarbeit;
Übertragung der Verwaltung des Gebietes auf die „Nationalparkverwaltung Harz“ als gemeinsame Dienststelle beider Länder mit Sitz in Wernigerode und einer Außenstelle in Sankt Andreasberg;
Nationalparkbeirat für das Gesamtgebiet anstelle von bisher zwei Beiräten;
Stärkung der Stellung des schon bestehenden gemeinsamen Wissenschaftlichen Beirats und Präzisierung seiner Aufgaben;
Einheitliche Nationalparkbetreung.

„Heute haben wir einen weiteren wichtigen, maßgeblich von Niedersachsen vorbereiteten Schritt hin zum gemeinsamen Nationalpark Harz getan“, betonte Sander. Im Anschluss an die Verbandsbeteiligung sei geplant, den Gesetz-Entwurf Ende August in den Landtag einzubringen.

HINWEIS: Den Gesetz-Entwurf über den Nationalpark Harz finden Sie unter dem Punkt „Aktuelles“ auf der Internet-Seite www.mu.niedersachsen.de

Gesetzentwurf Nationalpark Harz  (07.06.2005, pdf: 138 kb)
Die für uns bedeutendste Änderung gegenüber dem bisherigen Nationalparkgesetz ist, dass in Zukunft die Regelungen zum Betreten und damit auch das Klettern im Nationalpark nicht mehr im Gesetz festgeschrieben sein werden, sondern im dazugehörigen Wegeplan. Und gemäß § 12 „Wegeplan“ ist der Wegeplan erstmalig innerhalb von fünf Jahren nach In-Kraft-Treten des neuen Nationalparkgesetzes von der Nationalparkverwaltung aufzustellen.

Ob, und wenn ja in welchem Umfang das Klettern im zukünftigen Wegeplan berücksichtigt sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar.

Wie dem Gesetzentwurf in § 24 „Übergangsregelungen“ zu entnehmen ist, kann jedoch bis zur vorgesehenen Neuaufstellung des Wegeplans für den Nationalpark Harz zunächst weiterhin an den Hausmanns- und den Rabenklippen im Eckertal auf naturverträgliche Weise geklettert werden.

No Comments

Post A Comment