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Landkreis Osterode: Felsgutachten und Befreiungsantrag Römerstein

Update Landkreis Osterode:

Derzeit ist an allen Naturdenkmalen und am Geschützen Landschaftsbestandteil Einhornfels das Klettern verboten. Klettern erlaubt ist an der Burgruine Scharzfeld und am Bühberg. Um eine einvernehmliche Klettererregelung vorzubereiten, wurden alle Kletterfelsen, auch die „offenen“, 2015 begutachtet. Das Gutachten inklusive der Zonierungsvorschläge des Gutachterteams findet Ihr auf unserer Downloadseite:

2015 Landkreis Osterode Felsgutachten (PDF)

Wie man dem Gutachten entnehmen kann, werden an einigen Felsen größere Sperrungen nötig sein, um den Anforderungen des Naturschutzes Rechnung zu tragen.

Die Hübichenstein Nordwestwand und der ganz rechte Wandbereich der Burgruine Scharzfeld werden voraussichtlich im Oktober 2016 nachbegutachtet werden, um zu prüfen, ob eine Regelung möglich ist, die ohne Totalsperrung auskommt.

Am großen Teilen des Römerstein ist das Klettern naturschutzfachlich unbedenklich und auch der Grundeigentümer Realgemeide Steina hat sich dafür ausgesprochen. Wir haben daher beim Landkreis einen Antrag nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz bzw. §41 Abs. 1 der Niedersächsischen Ausführungsbestimmungen zum BNatSchG gestellt, das Klettern dort im Rahmen der Gutachtervorschläge vom Verbot zu befreien.

Derzeit ist der Antrag in Prüfung, wir hoffen auf ein positives Ergebnis.

Eine Überarbeitung der Naturdenkmalsverordnungen mit Umsetzung der Kletterregelungen wird erst nach der Fusion der Landkreise Osterode und Göttingen im November 2016 möglich sein.

Bitte beachtet das derzeit geltende Kletterverbot an allen Felsen außer Burgruine Scharzfeld und Bühberg!

 

 

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