25 Jan 2016 Landwirtschaftsministerium stellt klar: Klettern gehört zum Betretensrecht!
Liebe Klettergemeinde,
das Landwirtschaftsministerium hat in einem Erlass an die Landkreise eine sehr wichtige Positionierung zum Klettern herausgegeben. Darin wird klargestellt:
Klettern gehört zum Betretensrecht. Private Grundeigentümer haben nicht das Recht, Klettern einfach zu verbieten.
Weiter heißt es sinngemäß: Klettern auf Privatgrund darf nur eingeschränkt werden, wenn die Interessen der Grundeigentümer unzumutbar beeinträchtigt werden. Dies ist im Einzelfall nachzuweisen. Eine allgemeine Besorgnis etwaiger Beeinträchtigungen reicht als Grund für Sperrungen nicht aus. Vor einem gänzlichen Nutzungsverbot sollten die möglichen und angemessenen Minimierungsmaßnahmen ergriffen werden.
Damit wird eine präzise Rahmensetzung für die Auslegung vorgenommen, die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung trägt. Den gesamten Erlass findet ihr unter unter Downloads / Gesetze, Verordnungen, Vereinarungen.
Mit diesem Schreiben haben wir eine neue Verhandlungsbasis für die Felsen auf Privatgrund in den Landkreisen Wolfenbüttel, Osterode, Göttingen, Holzminden, Hameln-Pyrmont. Bitte haltet die derzeit bestehenden Sperrungen ein trotzdem ein!
Wir sind gespannt auf die weiteren Entwicklungen in den Landkreisen!
Der DAV und die IG Klettern
Thomas Schmidt
Posted at 13:12h, 25 JanuarKlasse 🙂
Super Arbeit !!!
Hans
Posted at 17:49h, 25 JanuarEin Hoch auf die vernünftigen auf beiden Seiten.
Darauf kann man doch aufbauen!
Stefan
Posted at 18:26h, 25 JanuarSupergute News ! Danke für Euren unermüdlichen Einsatz….
Wolle
Posted at 23:06h, 25 JanuarDass ich das noch erleben darf…
jahrzehntelanges Bretterbohren scheint zumindest in Niedersachsen nicht folgenlos zu sein – südlich davon leider schon.
Michael
Posted at 09:30h, 26 JanuarSUPER!
steter Tropfen …
Danke an alle Beteiligten!
Michael
Heiner
Posted at 06:41h, 27 JanuarDas finde ich super.
Durch vernünftiges klettern entstehen ja auch keine Schäden.