03 Feb 2019 Naturschutz – FFH-Gebiet 453 Kanstein – Thüster Berg als Landschaftsschutzgebiet gesichert.
Das FFH-Gebiet mit seinen beliebten Kletterfelsen wurde vom Landkreis Hameln-Pyrmont am 18.12.2018 im Rahmen der Novellierung des seit 1972 bestehenden LSG „Kanstein-Thüster Berg“ gesichert.
Auf der Fläche des LSG befinden sich auch die Felsen des Zirkus, der Bastion und die beiden Pilzfelsen, die oben im Bild zu sehen sind.
Erfreulicherweise kann das Klettern unter Einhaltung der naturschutzfachlich gebotenen Verhaltensweisen (Im Zustieg auf den Wegen bleiben, keine Vegetation beseitigen, Sperrungen wegen Vogelbrut beachten) weiter betrieben werden.
In §5 Freistellungen des Verordnungstextes heißt es:
Die genannten Verbote sind:
„(2) Insbesondere werden im LSG folgende Handlungen untersagt: 4. das Bodenrelief zu verändern, insbesondere durch Aufschüttungen, Abgrabungen, Ablagerungen umzubrechen oder auf andere Art zu verändern, 11. Wald zu beseitigen, zu schädigen oder auf andere Art zu verändern; sofern keine Freistellung der forstwirtschaftlichen Nutzung nach § 5 Abs. 3 dieser Verordnung vorliegt, 13. das Lagern, Zelten oder Campen sowie das Entzünden oder Unterhalten von Feuer, 14. auf außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen oder Plätzen mit Kraftfahrzeugen zu fahren oder Kraftfahrzeuge, Wohnwagen oder Anhänger dort abzustellen, 16. die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören.“Wir freuen uns über die Kletterreglung im Landschaftsschutzgebiet, die die Belange des Naturschutzes und des Kletterns gleichermaßen berücksichtigt!
Der Steinbruch am Bockshorn oberhalb von Salzhemmendorf liegt außerhalb des LSG.
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