Navigation

IG KLETTERN NIEDERSACHSEN

Der Verein
Ziele
Aktuelles
Klettern und Naturschutz

Mitglied werden

Ausbildung
Kursprogramm
Team

Sperrungen
Temporär
Ganzjährig

Der Klemmkeil
Geschichte
Redaktion
Ausgaben

Hakenkommission
Sanierung und Sicherheit

Gebietsbetreuung
Neutouren- und Sanierungsappell
Wegebau
Vogelschutz

Klettergebiete
Übersicht & Infos
Kursfelsen
Kletterführer
Camping & Hütten

Downloads
Verein
Positionen
Konzeption Topos Gutachten
Rechtlicher Rahmen
Naturschutz

Impressum
Datenschutz

Naturschutzgebiet „Selterklippen“ ausgewiesen

Der Südliche Selter wurde Anfang April zum Naturschutzgebiet „Selterklippen“ (NSG BR 137) ausgewiesen. Die Verordnung trat am 02. April 2009 in Kraft. Das NSG umfasst alle Felsen der Erzhausener Klippen, der Esbecker Klippen und der Südlichen Fredener Klippen. Vom Schutzgebiet ausgenommen ist nur der Fredener Steinbruch.

Beim NLWKN bzw. unter www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de finden sich alle amtlichen Informationen zum Naturschutzgebiet Selterklippen (Übersicht, Steckbrief, Verordnungstext, Verordnungskarte). Verordnungstext und -karten stellen wir Euch hier zum Download zur Verfügung:

   Naturschutzgebiet Selterklippen – Verordnungstext (pdf: 1.140 kb)

Naturschutzgebiet Selterklippen – Verordnungskarte (Übersicht 1:15.000) (pdf: 936 kb)

Naturschutzgebiet Selterklippen – Verordnungskarte (Detail 1:5.000) (pdf: 4.900 kb)

In der Detailkarte sind die zum Klettern freigestellten Hangabschnitte dargestellt. Von daher darf nur noch in 3 Bereichen geklettert werden. Die Kletterbereiche und die darin enthaltenen, zum Klettern offenen Felsen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Klippengruppe Kletterbereich Kletterfelsen
Erzhausener Klippen Rotwand bis Glatte Wand 21. Rotwand
23. Sonnige Wand
23a. Sonniger Vorbau
24. Dächerwand
25. Problemwand
27. Plattenwand
28. Steinmetzfels
29. Wulstige Wand
30. Aussichtsfels
32a. Keule
32b. Keulenkanzel
33. Zehnmeterwand
34. Räucherschinken
35. Glatte Wand
Südliche Fredener Klippen Ultradächer bis Bug 3. Ultradächer
4. Schlafsackdach
6. Mehlwand
7. Schöne Wand
8. Bug
Todeskandidat 12. Todeskandidat

Innerhalb dieser 3 Bereiche werden weitere Kletterverbote für einzelne Routen bzw. Teilbereiche der vorgenannten Felsen gelten. Diese Detailregelungen wurden bei Ortsbegehungen mit den Fachbehörden bereits festgelegt. Für die Kletterbereiche ist eine Vereinbarung mit den Fachbehörden (NLWKN, Landkreis Hildesheim, Landkreis Northeim) in Vorbereitung, in der die Zugangs- und Kletter- und sonstigen Regelungen schriftlich und mit Topos fixiert sein werden. Entsprechende Infotafeln sind ebenfalls in Vorbereitung.

Info zum Ausweisungsverfahren und Bilanz

Die in der Verordnung festgeschriebenen Kletterbereiche sind das Resultat eines mehr als unbefriedigenden und überaus aufwändigen Verhandlungsmarathons, der sich über 2,5 Jahre hinzog. Mehrmals wurden wir (DAV und IG) mit Festsetzungen und Änderungen konfrontiert und somit zwischenzeitliche Absprachen ad absurdum geführt. Selbst Interventionen auf politischer Ebene konnten daran nichts ändern. Ein darüber hinaus von uns in Auftrag gegebenes vegetationskundliches Gutachten fand keine Berücksichtigung. Es sorgte aber immerhin dafür, dass zwischenzeitlich vorgesehene Verschlechterungen zurückgenommen wurden und zudem ein guter gegen einen unlohnenden Felsen getauscht werden konnte.

Über nähere Details zum Verfahrensverlauf haben wir Euch bereits im Klemmkeil 1/2008 und 2/2008 (IG-Nachrichten) informiert und das drohende Ungemach auf unserer Außerordentlichen Mitgliederversammlung im Oktober 2008 sowie auf der ursprünglich als Mitgliederversammlung geplanten Infoveranstaltung am 18. April 2009 ausführlich dargelegt und diskutiert. Das nun rechtskräftige Resultat ist jedenfalls überaus bitter. Von ehemals 75 bekletterten Felsen sind lediglich noch 20 übrig.

Als im wesentlichen ursächlich für den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens ist der Widerstand der Waldeigentümer gegen jegliches Klettern im Selter anzusehen. Denn eines ist sicher, würden die Felsen auf Landesflächen liegen, so wäre eine erheblich bessere Regelung zustande gekommen. Allerdings ist die Angelegenheit noch längst nicht zu Ende, denn zumindest ein Teil der Waldeigentümer verfolgt weiterhin das Ziel eines vollständigen Kletterverbotes und beabsichtigt ein Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung. Der damit betraute Anwalt war zur Akteneinsicht bereits beim NLWKN. Darüber hinaus haben die Eigentümer sowohl uns als auch den Behörden gegenüber mehrfach angekündigt, dass sie an den Fredener Klippen sämtliche Haken entfernen lassen wollen.

No Comments

Post A Comment