12 Mai 2009 Naturschutzgebiet „Selterklippen“ ausgewiesen
Der Südliche Selter wurde Anfang April zum Naturschutzgebiet „Selterklippen“ (NSG BR 137) ausgewiesen. Die Verordnung trat am 02. April 2009 in Kraft. Das NSG umfasst alle Felsen der Erzhausener Klippen, der Esbecker Klippen und der Südlichen Fredener Klippen. Vom Schutzgebiet ausgenommen ist nur der Fredener Steinbruch.
Beim NLWKN bzw. unter www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de finden sich alle amtlichen Informationen zum Naturschutzgebiet Selterklippen (Übersicht, Steckbrief, Verordnungstext, Verordnungskarte). Verordnungstext und -karten stellen wir Euch hier zum Download zur Verfügung:
In der Detailkarte sind die zum Klettern freigestellten Hangabschnitte dargestellt. Von daher darf nur noch in 3 Bereichen geklettert werden. Die Kletterbereiche und die darin enthaltenen, zum Klettern offenen Felsen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Innerhalb dieser 3 Bereiche werden weitere Kletterverbote für einzelne Routen bzw. Teilbereiche der vorgenannten Felsen gelten. Diese Detailregelungen wurden bei Ortsbegehungen mit den Fachbehörden bereits festgelegt. Für die Kletterbereiche ist eine Vereinbarung mit den Fachbehörden (NLWKN, Landkreis Hildesheim, Landkreis Northeim) in Vorbereitung, in der die Zugangs- und Kletter- und sonstigen Regelungen schriftlich und mit Topos fixiert sein werden. Entsprechende Infotafeln sind ebenfalls in Vorbereitung. Info zum Ausweisungsverfahren und Bilanz Über nähere Details zum Verfahrensverlauf haben wir Euch bereits im Klemmkeil 1/2008 und 2/2008 (IG-Nachrichten) informiert und das drohende Ungemach auf unserer Außerordentlichen Mitgliederversammlung im Oktober 2008 sowie auf der ursprünglich als Mitgliederversammlung geplanten Infoveranstaltung am 18. April 2009 ausführlich dargelegt und diskutiert. Das nun rechtskräftige Resultat ist jedenfalls überaus bitter. Von ehemals 75 bekletterten Felsen sind lediglich noch 20 übrig. Als im wesentlichen ursächlich für den Verlauf und den Ausgang des Verfahrens ist der Widerstand der Waldeigentümer gegen jegliches Klettern im Selter anzusehen. Denn eines ist sicher, würden die Felsen auf Landesflächen liegen, so wäre eine erheblich bessere Regelung zustande gekommen. Allerdings ist die Angelegenheit noch längst nicht zu Ende, denn zumindest ein Teil der Waldeigentümer verfolgt weiterhin das Ziel eines vollständigen Kletterverbotes und beabsichtigt ein Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung. Der damit betraute Anwalt war zur Akteneinsicht bereits beim NLWKN. Darüber hinaus haben die Eigentümer sowohl uns als auch den Behörden gegenüber mehrfach angekündigt, dass sie an den Fredener Klippen sämtliche Haken entfernen lassen wollen. |
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