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Naturzugangsgesetz in Niedersachsen in Planung

In Niedersachsen soll ein Naturzugangsgesetz das Recht zum Betreten der freien Landschaft und des Waldes neu regeln. Hierunter fällt auch unser Recht zum Klettern an natürlichen Felsen und Steinbrüchen. Ziel des Gesetzes ist es,  für die Nutzung der Naturräume durch verschiedenste Nutzergruppen Regelungen zu treffen.

Anfang September fand beim Landessportbund in Hannover ein Hearing zum Gesetzesvorhaben statt. Grundsätzlich sollen im neuen Gesetz nach Aussage des Justitiars im Nieders. Ministerium für Ernnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dr. Dietrich Meyer-Ravenstein,  die Rechte der Allgemeinheit gegenüber Partikularinteressen gestärkt werden. Wir begrüßen dieses Vorhaben.

Die im Landessportbund organisierten Natursportverbände, darunter der Landesverband Bergsteigen im DAV, setzten eine Arbeitsgruppe ein, die Positionen des Natursports bündeln und in das Gesetzgebungsverfahren einspeisen soll. Die  Kletterverbände werden in diesem Gremium durch Richard Goedeke und Axel Hake vertreten. Die Förderung des Sports ist ebenso wie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in Niedersachsen Staatsziel.

Im zweiten Schritt sollen auch die nicht im LSB organisierten Natursportvereine zur in der Arbeitsgruppe beschlossenen Position Stellung nehmen können.  Wir erhoffen uns vom Naturzugangsgesetz konkrete Leitplanken, die die derzeit teilweise sehr unterschiedliche Auslegung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben auf Landkreisebene stärker kanalisiert.

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