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ND-Verordnung des Landkreises Hameln-Pyrmont sieht kein Kletterverbot für Mittagsfels und Mönchstein mehr vor – Bockshorn-Steinbruch soll Naturschutzgebiet werden

Der Bockshorn-Steinbruch soll zum Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Da es sich hierbei um kein FFH-Gebiet handelt ist seit Anfang des Jahres der Landkreis Hameln-Pyrmont dafür zuständig. Dieser hat nun die Planungen der aufgelösten Bezirksregierung Hannover aufgenommen, wie uns von der Unteren Naturschutzbehörde auf Nachfrage mitgeteilt wurde. Zwischen Behörde und Grundeigentümer soll bezüglich der NSG-Ausweisung bereits Konsenz bestehen. Nur die Frage, ob und in welchem Umfang dann dort weiterhin geklettert werden kann ist noch offen.

Nach Auskunft der Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont ist im aktuellen Entwurf der neuen Naturdenkmalsverordnung das Klettern an Mittagsfels (Kanstein) und Mönchstein (Bisperoder Klippen/Ith) freigestellt. Sofern das ursprünglich vorgesehene Kletterverbot aus der Naturdenkmalsverordnung des Landkreises herausgenommen werden sollte – was nun offenbar erfolgt ist -, wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld eine Vereinbarung zum Klettern am Mittagsfels abgesprochen. Für alle anderen in der Verordnung als Naturdenkmal ausgewiesenen Felsen wird zukünftig jedoch ein Kletterverbot gelten. Der aktuelle Verordnungsentwurf steht auf der nächsten Kreistagssitzung, am 7. Juni zum Beschluss auf der Tagesordnung.

In der Ausgabe vom 20. April berichtete die Deister-Weser-Zeitung in einem größeren Artikel über das Klettern im Ith, Bockshorn und Kanstein:

„Klettern nach Regeln im Ith und im Kanstein“ (jpg, 293 kb)

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