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Neue Felsen im Göttinger Wald

Ende 2017 hatten wir südöstlich von Göttingen mit der Ausweisung des Landschaftschutzgebiets (LSG) „Reinhäuser Wald“ schmerzliche Verluste am Naturfelspotenzial, vor allem im Wendebachtal hinzunehmen.

Diese werden zumindest teilweise durch 16 bisher unerschlossene Felsen und Steinbrüche auf Landesfläche ausgeglichen (z.B. die Apenbergwand bei Waake im Bild oben). Für diese und weitere 12 bereits bekletterte Felsen hat der DAV mit dem Forstamt Reinhausen im Dezember 2019 einen Gestattungsvertrag abgeschlossen, der die Zuwegung und Haftung für Schäden aus Totholz regelt.

Der Vertrag umfasst alle 28 derzeit erlaubten Kletterfelsen und Steinbrüche auf Landesfläche in den Bereichen der Landschaftsschutzgebiete „Leinetal“, „Göttinger Wald“ und „Reinhäuser Wald“.

Für die Felsen im LSG „Leinetal“ musste vorab eine naturschutzfachliche Begutachtung durchgeführt und ein Antrag auf Klettererlaubnis beim Umweltamt des Landkreises Göttingen gestellt werden. Das Klettern an den Felsen im LSG „Leinetal“ steht unter Erlaubnisvorbehalt, muss also von der Behörde auf Antrag erlaubt werden, sofern fachlich nichts dagegen spricht. Der Vollständigkeit halber wurden auch die Felsen auf Landesfläche in den Vertrag aufgenommen, die bereits durch die Klettervereinbarung von 2006 geregelt sind.

Felsen außerhalb der genannten LSG sind durch den Vertrag nicht erfasst. Hier gilt das freie Betretensrecht. Bei Felsen auf Privatgrund gibt es zum Teil Absprachen mit den Besitzern.

Die Liste der Felsen im Vertrag:

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