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Neue Naturdenkmalsverordnung des Landkreises Hameln-Pyrmont sieht Kletterverbot für Mönchstein (Ith) und Mittagsfels (Kanstein) vor

Seit Mitte April liegt er uns vor, der neue Verordnungsentwurf zu den Naturdenkmalen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Bislang gab es für jedes Naturdenkmal (ND) eigene Verordnungen, die zum größten Teil aus dem Jahre 1964 datieren. Das soll sich jetzt ändern. Vorgesehen ist daher eine Zusammenführung der Altverordnungen in eine neue Sammelverordnung.

Zukünftig wird es also nur noch eine Verordnung geben, in der die Schutzbestimmungen für alle NDs enthalten sind und der eine Liste mit sämtlichen Naturdenkmalen angefügt ist. Wie dieser Liste zu entnehmen ist, sind auch eine Reihe von Felsklippen darunter, von denen zwei seit vielen Jahrzehnten beklettert werden (Mönchstein im Ith, Mittagsfels im Kanstein).

Nachfolgend die für uns relevanten Passagen des Verordnungsentwurfes:

Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Hameln-Pyrmont

§ 4
Verbote

(1)   Alle Handlungen, die die Naturdenkmale oder ihre geschützte Umgebung zerstören, beschädigen oder verändern, sind gemäß § 27 Abs. 2 NNatG verboten. Insbesondere
        a)   das Abgraben, Aufschütten oder Verdichten von Boden sowie die Veränderung der natürlichen Bodengestalt,
    b)   Veränderungen des Wasserhaushalts,
      c)   Zerstören, Beschädigen, Entnehmen oder Einbringen von Pflanzen und Pflanzenteilen,
      d)   das Anbringen von Plakaten, Bild- und Schrifttafeln soweit es sich nicht um die amtliche Kennzeichnung der Naturdenkmale handelt.

(2)   Zusätzlich sind für die nachfolgend bezeichneten Naturdenkmalkategorien gemäß Anlage 1 […] dieser Verordnung die weiteren aufgeführten Handlungen verboten:
            […]
     3.   Bei Felsklippen:
        a) das Beklettern,
        b) die Beschädigung oder Verunreinigung der Oberfläche,
        c) das Anbringen von Haken oder Steighilfen sonstiger Art.

Im Rahmen der Anhörung haben wir natürlich eine ausführliche Stellungnahme (pdf, 17 kb) an den Landkreis eingereicht.

Am Montag, den 27.09.2004, sollen nun die vorliegenden Einwendungen im Umweltausschuss des Kreises beraten und eine Beschlussempfehlung an den Kreistag erarbeitet werden. Tagesordnung und Zeitpunkt der Sitzung sind derzeit noch nicht bekannt und auch nicht, ob die Sitzung öffentlich stattfindet. Diese Informationen werden aber vorab in der Deister-Weser-Zeitung (Amtliche Mitteilungen) veröffentlicht, wie uns auf Nachfrage vom Landkreis mitgeteilt wurde.

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