14 Sep 2004 Neue Naturdenkmalsverordnung des Landkreises Hameln-Pyrmont sieht Kletterverbot für Mönchstein (Ith) und Mittagsfels (Kanstein) vor
Seit Mitte April liegt er uns vor, der neue Verordnungsentwurf zu den Naturdenkmalen im Landkreis Hameln-Pyrmont. Bislang gab es für jedes Naturdenkmal (ND) eigene Verordnungen, die zum größten Teil aus dem Jahre 1964 datieren. Das soll sich jetzt ändern. Vorgesehen ist daher eine Zusammenführung der Altverordnungen in eine neue Sammelverordnung.
Zukünftig wird es also nur noch eine Verordnung geben, in der die Schutzbestimmungen für alle NDs enthalten sind und der eine Liste mit sämtlichen Naturdenkmalen angefügt ist. Wie dieser Liste zu entnehmen ist, sind auch eine Reihe von Felsklippen darunter, von denen zwei seit vielen Jahrzehnten beklettert werden (Mönchstein im Ith, Mittagsfels im Kanstein). Nachfolgend die für uns relevanten Passagen des Verordnungsentwurfes:
Im Rahmen der Anhörung haben wir natürlich eine ausführliche Stellungnahme (pdf, 17 kb) an den Landkreis eingereicht. Am Montag, den 27.09.2004, sollen nun die vorliegenden Einwendungen im Umweltausschuss des Kreises beraten und eine Beschlussempfehlung an den Kreistag erarbeitet werden. Tagesordnung und Zeitpunkt der Sitzung sind derzeit noch nicht bekannt und auch nicht, ob die Sitzung öffentlich stattfindet. Diese Informationen werden aber vorab in der Deister-Weser-Zeitung (Amtliche Mitteilungen) veröffentlicht, wie uns auf Nachfrage vom Landkreis mitgeteilt wurde. |
No Comments