01 Mai 2017 Neues vom Verfahren um das Kletterverbot Bodensteiner Klippen / FFH
Im Verfahren um das Kletterverbot des Landkreises Wolfenbüttel hat die IG Klettern und der Landesverband des Deutschen Alpenvereins dem durch das Verwaltungsgericht Braunschweig angebotenen Mediationsverfahren zugestimmt. Wir sind gespannt, ob der Landkreis Wolfenbüttel sich ebenfalls gesprächs- und kompromissbereit zeigt.
Denn gleichzeitig hat der Landkreis am 28.03. den Entwurf der Verordnung des Landschaftsschutzgebiets „Hainberg, Wohldenberg, Braune Heide, Klein Rhüdener Holz und angrenzender Landschaftsteile“ vorgelegt, der die bestehende aus dem Jahr 1975 ersetzen wird. Im Entwurf ist unter „§4 Verbotenen Handlungen (3) 12. „Das Klettern und Bouldern auf sämtlichen Felsen“ verboten. Die Kletterverbände werden hierzu Stellung nehmen.
Der Landkreis zeigt sich also fest entschlossen, entweder im Rahmen des Gerichtsverfahrens oder durch die Verordnung das Klettern am Hainberg auch ohne hinreichende naturschutzfachliche Grundlage zu verbieten. Ein Gutachten zur Beurteilung der Folgen des Klettersports auf die Felsen im FFH-Gebiet Nr. 120 liegt bis heute nicht vor.
Zu Eurer Info: Da unsere Klage gegen das Kletterverbot nach §80 Verwaltungsgerichtsordnung „aufschiebende Wirkung“ hat, darf derzeit an den Felsen der Bodensteiner Klippen weiter geklettert werden.
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